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Geschrieben von HellsinkiLove am 08.01.2013, 19:34 Uhr

450 euro job frage...Ralph???

wenn ich zu meinem hartz4 einen 450 euro job mache (ist ja 2013 neu anstelle von 400 euro job) bleiben ja 100 euro frei und der rest ist mit 20% nochmal frei ...heisst ich darf von den 450 euro 170 behalten und der rest wird angerechnet.

wird aber bei einem 450 euro job nicht was and sozialabgaben gezahlt und man bekommt weniger als die 450?
werden dann für das hartz die 450 berechnet oder das nettogeld?

sorry hatte so einen job noch nie und kenn mich da nicht aus

 
6 Antworten:

Die Rechnung ist einfach...

Antwort von Ralph am 08.01.2013, 20:12 Uhr

Wenn Du einen 450,- € Job hast (ehem. 400,- €-Job), dann verhält es sich so, wie Du gerechnet hast. Diese Freibeträge errechnen sich aber beim SGB II aus dem Brutto, und da bei einem Minijob das Brutto = Netto ist, bleibt die Rechnung gleich.
Anders beim sozialversicherungspflichtigen Job. Verdienst Du beispielsweise 400,- € brutto und 300,- € netto, dann bleiben von den 300,- € netto trotzdem 160,- €, berechnet auf Basis der 400,- €, anrechnungsfrei. Das ist auch der Grund, weshalb bei diesen Jobs ein Kontoauszug für die Berechnung nicht ausreicht... es fehlt der Bruttobetrag zur korrekten Ermittlung des Freibetrages. Dieser würde zu niedrig ausfallen, wenn man das überwiesene Netto zugrunde legen würde.

Viele Grüße
Snoopy

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Re: Die Rechnung ist einfach...

Antwort von HellsinkiLove am 08.01.2013, 21:22 Uhr

okay danke..mal sehen ob ich das richtig verstanden habe.

es gibt also a) 450 euro jobs ohne abgaben und dann ist brutto gleich netto und es gibt b) 450 euro jobs wo abgaben gemacht werden und dann hab ich natürlich ein geringeres netto.

woran erkenne ich denn um welchen job es sich handelt bzw wer bestimmt ob a) oder b) ? ich oder der AG?

sorry für diese blöden fragen,aber diese geringfügigen jobs und deren berechnung sind für mich böhmische dörfer.

wenn ich dich richtig verstanden habe ist es aber letztendlich egal ob a) oder b) weil unterm strich immer die 160 bzw 170 für mich bleiben...oder?

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Das mit den 450,- €-Jobs ist ja noch ziemlich frisch...

Antwort von Ralph am 08.01.2013, 21:53 Uhr

Hallo Hellsinki,

jaja, Deine Rechnung stimmt mit den 160/170,- € Freibetrag. Ich habe in der Praxis auch schon sozialversicherungspflichtige Jobs unter 400,- € gesehen. Das waren z.B. 372,24 € brutto, und was weiß ich... 311,62 € netto. Warum der Arbeitgeber das gemacht hat, weiß ich nicht. Es gibt ja auch nette/verantwortungsbewußte Arbeitgeber, die einfach wollen, daß ihre Mitarbeiter sozialversichert sind. Das hat den Nebeneffekt, daß diese Menschen eben auf jeden Fall krankenversichert sind, unabhängig ob H4 bezogen wird oder nicht. Rein ökonomisch denkende AG werden eher den Minijob bevorzugen.

LG
Snoopy

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Re: alles klar

Antwort von HellsinkiLove am 08.01.2013, 22:18 Uhr

das hat mir super weitergeholfen....vielen dank ralph

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Re: Die Rechnung ist einfach...

Antwort von ursel am 08.01.2013, 22:36 Uhr

eigentlich gibt es keine a und b-jobs. Vielleicht mag die Intention dieser AGs sein, das sie durch die normalen Abgaben weniger SV Beiträge zahlen und sich somit was sparen. Wußte gar nicht, dass so was möglich ist.
Neue geringfügige Beschäftigungsverh. bis 450 mit Beginn ab dem 1.1.13 sind versicherungsfplichtig in der Rentenversicherung, so grundsätzlich. Also wird vom Brutto, den 450 Euro, dein Prozentanteil von 3,8% abgezogen. Du kannst jedoch beim AG einen Befreiungsantrag stellen, so dass du keinen RV-Beitrag zahlst und das Brutto dann auch dein Netto ist. Das ist relativ einfach.
Schwieriger ist die Sache mit laufenden geringfügigen Jobs bis 400 euro oder von 400,01-450 euros, da gibts Unterschiede und Übergangsfristen.

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Re: Die Rechnung ist einfach...

Antwort von HellsinkiLove am 08.01.2013, 22:49 Uhr

danke ..aber es ging nicht darum was ich wann wo wie verdiene sondern was im falle hartz4 angerechent wird.
wurde aber schon von ralph beantwortet.

trotzdem danke

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