Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 23.01.2015, 10:37 Uhr

Rat gesucht...

Sie wird ihren Mann für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung (also ein gutes Jahr idR) tatsächlich mit Trennungsunterhalt finanziell unterstützen müssen, wenn er auszieht.

Und wenn sie ihn nicht mehr oder weniger unsanft aus der gemeinsamen Wohnung setzen will, dann kann sie im Haus offiziell die Trennung aussprechen, ab da getrennt leben (kein gemeinsames Bett, kein gemeinsames waschen oder kochen), dies schriftlich ankündigen und damit das Trennungsjahr vor der Scheidung einläuten. Bitte die Trennung offiziell und schriftlich ankündigen!

Wahrscheinlich haben sie Zugewinngemeinschaft, dann kriegt er die Hälfte vom Wertzuwachs des Hauses. Und ja, sie wird ihrem Mann einen Versorgungsausgleich geben müssen, wenn er es bei der Scheidung fordert.

Die Geschichte vom Hausverkauf macht erst mal keinen Sinn. Sie sollte sich zum Thema dringend von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Zum Thema gemeinsamer Sohn sowieso!

Aber dann wird sie ihn los. So wie sich die Situation darstellt, scheint sie es (noch) nicht wirklich zu wollen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.