Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von angry.me am 28.09.2010, 23:02 Uhr

Problematisch ist allerdings...

dass ja anscheinend nicht der Vater, sondern eben die Großeltern das Kind erziehen...
keine Ahnung, ob das Gericht da dann nicht die Mutter als "nächstverwandten" Elternteil für die weitere Fürsorge in Betracht zieht...?
Bobfahrer hat zwar einerseits zweifels ohne recht, was will denn ein Elternteil, der lange abwesend war, plötzlich mit dem ABR?
Sicher sind die Großeltern der Lebensmittelpunkt der Kinder, das steht ausser Frage.
Leider ist es nur auch Fakt, dass leider auch hie und da Entscheidungen getroffen werden, die jeder Logik entbehren und daher würde ich mich an der Stelle der Großeltern nicht allzu sehr in Sicherheit wiegen...
Was, wenn das Gericht entscheidet, dass der Vater leider aufgrund seiner körperlichen Situation nicht mehr erziehungsfähig ist und die Mutter, um den Kindern eine Trennung durch Tod des Vaters zu erleichtern, bereits jetzt zusprechen? Klingt abwegig? Nicht, wenn man bedenkt, dass auch die Großeltern evtl. an einem oder anderen körperlichen Defizit leiden KÖNNTEN und somit die dauerhafte Weiterversorgung - gerade weil die Großeltern durch einen etwaigen Verlust des Sohnes in Trauer geraten könnten- nicht mehr sicher gewährleistet wäre. Das klingt weit hergeholt, ich weiss.. aber man sieht ja bekanntlicherweise Pferde kotzen...
Ich wünsche den Großeltern, dass die Kinder bei ihnen bleiben können.
LG, a.

 
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