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Geschrieben von dr.snuggles am 07.05.2013, 9:30 Uhr

post vom jugendamt

"der kindsvater hat seine unterhaltspflicht leider noch nicht beurkundet".

was bedeutet das? bzw bringt ihm das irgendwas?

er zahlt brav.

fragt snuggles

 
25 Antworten:

Re: post vom jugendamt

Antwort von Pamo am 07.05.2013, 9:42 Uhr

er hat den Unterhaltstitel nicht unterschrieben?

shinead muss her, die weiß das bestimmt

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Re: post vom jugendamt

Antwort von Keldana am 07.05.2013, 9:49 Uhr

Nein, bringt ihm nichts. Aber DIR würde es etwas bringen, weil Du es dann sofort durch Gerichtsvollzieher einholen könntest, wenn er mal nicht zahlt.

Aber stellt sich natürlich dir Frage, ob man sowas unbedingt braucht ...

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Re: post vom jugendamt

Antwort von Reni+Lena am 07.05.2013, 10:07 Uhr

Hallo, das bedeutet dass er dem errechneten Unterhalt noch nicht offiziell zugestimmt hat.
Sobald er das unterschrieben hat hast du einen sog "Titel".
sollte er dann irgendwann das spinnen anfangen, nicht zahlen, weniger zahlen etc. bekommst du vom Jugendamt wesentlich unbürokratischer und schneller einen Unterhaltsvorschuss und kannst auch direkt bei ihm Lohnpfändung durchführen lassen um an das Geld zu kommen.

Lg reni

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Re: post vom jugendamt

Antwort von shinead am 07.05.2013, 10:16 Uhr

Jedes barunterhaltspflichtige Kind hat Anrecht auf einen sofort vollstreckbaren Unterhaltstitel. Da ist vollkommen egal, ob brav gezahlt wird oder nicht, der Anspruch besteht, um bei eventuellen Zahlungsausfällen direkt reagieren zu können.

Unterschreibt er den Titel nicht freiwillig,kann eine Unterhaltsklage folgen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Jugendamt. Die einen legen Wert darauf (und Du persönlich solltest nach der Schulgeschichte - wie ist die eigentlich ausgegangen? - m.E. auf einen Titel bestehen, damit zweifelsfrei fest steht, was er zu zahlen hat!), die anderen nicht.

Wenn er den Titel unterschreibt und zahlt auf einmal nicht mehr, kannst du ihn sofort über den Gerichtsvollzieher pfänden bzw. Zwangsvollstrecken lassen. Aktuell würdest Du wertvolle Monate verlieren, bis Du wieder an Geld kommst, wenn der KV die Zahlungen einstellt (um Dich z.B. zu ärgern...)

Das er den Titel nicht unterschreibt bringt ihm nichts (außer einem Gefühl des Rebellentums vielleicht), denn spätestens der Richter wird im Zuge der Klage die Unterschrift erwirken oder ersetzen lassen. Den Titel hat er allerdings so oder so am Hals.

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der berühmte titel

Antwort von dr.snuggles am 07.05.2013, 10:25 Uhr

darüber hat er sich immer schwarz geärgert. ich hingegen, als bürokratie-null, hatte keinen schimmer, was das überhaupt beudetet: titel.
das jugendamt fragt halt gerade nach, ob er seiner unterhlatspflicht nachkommt, weil er eben nicht unterschrieben hat. aber dazu kann ich ihn doch sowieso nicht bewegen, das ding zu unterschreiben, wenn er nicht will.

dank euch!

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Re: der berühmte titel

Antwort von shinead am 07.05.2013, 10:36 Uhr

>>aber dazu kann ich ihn doch sowieso nicht bewegen, das ding zu unterschreiben, wenn er nicht will.

Doch, kannst du. Naja vielleicht nicht Du, aber das Jugendamt.

Aber Du wirst ihn wieder so durchkommen lassen...

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Re: der berühmte titel

Antwort von dr.snuggles am 07.05.2013, 10:39 Uhr

aber wie denn? ist das denn nicht die aufgabe des ja?
ich erfahre erst heute, fast eineinhalb jahre nach meinem besuch beim ja davon, dass er nicht unterschrieben hat.

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Re: der berühmte titel

Antwort von Reni+Lena am 07.05.2013, 10:42 Uhr

Mensch snuggles....

Ja, im Augenblick zahlt er brav, aber nach der Vorgeschichte und dem ganzen Theater würde ich da keinen Pfifferling drauf vertrauen dass es auch so bleibt.
Der braucht nur irgendeine Tante kennenlernen die ihm da einen Floh ins Ohr setzt, einen findigen Rechtsanwalt der da was runterrechnet und schon schaust du in die Röhre.
Das ist doch nicht dein Geld und Recht für das du da kämpfst sondern das Geld von O.
Wenn du es schon nicht für dich machst dann machs doch für das Kind. Das hat ein Recht da drauf!!!!!!!

Ruf beim Jugendamt an und frag nach was die machen können. Jetzt...!!!!!

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Re: der berühmte titel

Antwort von shinead am 07.05.2013, 10:43 Uhr

Dann hetze die auf. Sag' Du wünscht aufgrund diverser Vorfälle (z.B. die Geschichte mit dem Schulgeld), dass der Titel auf jeden Fall erstellt wird. Sie sollen hilfsweise eine Klage anstrengen. Dein Kind hat ein Recht darauf.

Wenn die SB daraufhin nicht zuckt, dann würde ich an den Vorgesetzten gehen.

Du könntest aber auch noch ein halbes Jahr warten und gleich eine Neuberechnung fordern und in diesem Zuge dann die Vertitelung verlangen.

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ich ruf schon die ganze zeit an

Antwort von dr.snuggles am 07.05.2013, 10:51 Uhr

geht keiner ran. gemailt habe ich längst.
meine sachbearbeiterin muss den vorgang abgeben, schreibt sie. mein ja ist noch in berin. das ganze ding muss jetzt hierhin.
suche gerade nen anwalt, so geht das nicht weiter.

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Re: der berühmte titel

Antwort von Pamo am 07.05.2013, 11:00 Uhr

Wart ihr damals nicht zusammen beim JA zwecks Anerkennung der Vaterschaft und Unterhaltstitel? Ich kenne das so, dass das gleichzeitig gemacht wird.

Der Vater meines Neffen hatte auch keine Lust zu unterschreiben, daraufhin hat die SB beim JA ihm erklärt, dass er ersatzweise gerne eine Unterhaltsklage kriegen kann und dass es weniger Aufwand für ihn bedeutet, sofort zu unterschreiben.

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@pamo

Antwort von dr.snuggles am 07.05.2013, 11:04 Uhr

ne, waren wir nicht. wir lebten ja in unterschiedlichen städten und er hatte überraschenderweise keine lust, mich damals zu begleiten.

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wie, Dein JA ist noch in Berlin?

Antwort von Holzkohle am 07.05.2013, 11:08 Uhr

Warum ist Dein JA noch in Berlin?????

Einen Anwalt hättest Du nicht gebraucht, wärst Du schneller in die Puschen gekommen. Bei mir hatte sich der KV ebenfalls geweigert, irgendwas zu unterschreiben oder einzureichen. Ruckzuck kam der Titel und zu dem kamen noch 2.000 Euro Gerichtskosten dazu. Fand er GAR NICHT LUSTIG...

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Du hast PN wg. Anwalt...

Antwort von shinead am 07.05.2013, 11:18 Uhr

owt.

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Eine Frage, Shinead

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 11:56 Uhr

Strengt denn das JA die Klage an, um den Unterhaltstitel zu bekommen?

Ich dachte, dass müsse die Mutter dann machen, wenn der Vater nicht freiwillig beim JA unterschreibt?

Weißt du das was?

Danke und LG
S

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Re: Eine Frage, Shinead

Antwort von Pamo am 07.05.2013, 11:58 Uhr

Das ist die Aufgabe des Jugendamtes, denn es vertritt die Rechte des Kindes. Sicherlich kommt nicht jedes JA auf die Idee (ist ja Arbeit!), aber man kann das JA freundlich dazu auffordern - dann siehst du ja wie der SB reagiert. Wenn dieser faul ist, dann zum Vorgesetzten gehen.

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Re: Eine Frage, Shinead

Antwort von shinead am 07.05.2013, 11:59 Uhr

Das Jugendamt macht das "normalerweise", da dem Kind der Titel zusteht und das JA die Rechte des Kindes vertritt. Eigentlich ein ganz normales vorgehen, dem sich eben auch der Unterhaltsschuldner nicht entziehen kann.

Aber es ist wie es ist. Viele JA-Mitarbeiter sind eben schnarchnasig (in meinem ganz besonders!) und deshalb passiert da häufig eben nicht immer alles, was passieren sollte, könnte ja in Arbeit ausarten.

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@Pamo:

Antwort von shinead am 07.05.2013, 11:59 Uhr

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PS: falls eine Beistandschaft existiert owT

Antwort von Pamo am 07.05.2013, 12:08 Uhr

x

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Re: ich ruf schon die ganze zeit an

Antwort von Reni+Lena am 07.05.2013, 12:24 Uhr

bleib dran und nagel ihn da jetzt mal fest. dann hast du das ganze endlich mal unter dach und fach und es kann dir nichts mehr passieren egal wie laut er spinnt.

Lg reni

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Und mit dem Anwalt gleich auch die Schulden wegen der Schule klären...

Antwort von shinead am 07.05.2013, 12:58 Uhr

... noch ist die Forderung nicht verjährt!

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Holzkohle

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 19:19 Uhr

Wer trägt denn die Gerichtskosten?
Nur der Vater?

LG
S

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Re: Holzkohle

Antwort von Holzkohle am 07.05.2013, 20:26 Uhr

ich hab nix zahlen müssen. Der vollstreckbare Titel wurde damals vom JA, genauer gesagt von der Beistandschaft, in die Wege geleitet, nachdem der KV sich geweigert hat, und das mehrere Monate lang, seine Einkünfte offen zu legen. Das haben sie dann halt angeordnet und gleich nen Titel draus gemacht, also den Unterhalt festgesetzt. Hab das Fax noch hier :) - MIR hatte im Übrigen damals auch keiner gesagt, dass das bereits in die Wege geleitet wurde. Ich habe von IHM davon erfahren, nicht vom JA und da war das ganze Ding schon durch.

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Re: post vom jugendamt

Antwort von Boots2012 am 08.05.2013, 9:39 Uhr

Hey snuggles. Wenn du noch immer in F wohnst kann ich dir nur wenig Hoffnung auf sie SB beim hiesigen JA machen. Hier laeuft alles sehr traege umd langwierig. Kann dir nur ans Herz legen da immer hinterher zu bleiben denn von allein passiert da nichts.

Viel Glueck

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Re: post vom jugendamt

Antwort von sophieno am 08.05.2013, 14:59 Uhr

Wenn der KV nicht unterschreibt, kann die Unterschrift durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden. So bei mir geschehen. Der Titel ist wichtig, um Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
Lg sophieno

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