Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 16.09.2014, 13:16 Uhr

Ordnungsamt

Kontaktiere das Ordnungsamt des Wohnortes des KV. Die sind für die Begutachtung solcher Wohnungen zuständig.

Ansonsten erst einmal auf Übernachtungsbesuche dort verzichten bis der KV für Verhältnisse in der Wohnung gesorgt hat, die nicht gesundheitsgefährdend sind.

 
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