Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 23.11.2009, 21:46 Uhr

Es muß eine NICHT PLANBARE außergewöhnliche Belastung sein, außergewöhnliche Belastung alleine zählt nicht.

Zur Zahnspange:
Die ist erstens planbar, und zweitens zahlt die die Krankenkasse, wenn sie medizinisch notwendig ist. Wenn die KK nicht zahlt, dann ist sie medizinisch nicht notwendig, und für "nice to have" muß keiner zahlen.

Gruß,
Elisabeth.

 
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