Geschrieben von +emfut+ am 23.11.2009, 21:46 Uhr |
Nö
Es muß eine NICHT PLANBARE außergewöhnliche Belastung sein, außergewöhnliche Belastung alleine zählt nicht.
Zur Zahnspange:
Die ist erstens planbar, und zweitens zahlt die die Krankenkasse, wenn sie medizinisch notwendig ist. Wenn die KK nicht zahlt, dann ist sie medizinisch nicht notwendig, und für "nice to have" muß keiner zahlen.
Gruß,
Elisabeth.
- Was zahlen??? - Bini 23.11.09, 19:33
- Re: Was zahlen??? - martina26 23.11.09, 20:49
- Nö - +emfut+ 23.11.09, 21:46
- Re: Was zahlen??? - martina26 23.11.09, 20:49
Ich erkenne mein Kind nicht mehr :-(
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@aurelia: wenn kind krank und ungleichgewicht
Auch ein Geldproblem, aber ohne dranhängenden Ex
Wachstumsbeschleunigungsgesetz... oder wie erhöht sich der Unterhalt?
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