Geschrieben von Port am 06.03.2009, 17:15 Uhr |
@Nociolla
Hallo,
der Hauswart dürfte wie jeder andere Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, nach 6 Wochen Krankheit ab dann von der Krankenkasse bezahlt werden (ich glaube, da bekommt er 75% seines vorherigen Nettogehaltes). Der Arbeitgeber zahlt dann nix mehr.
Grüße
Sigrid
- Noch mal Heizkosten Nachzahlung Rechtlich ! - nociolla 06.03.09, 16:52
- Re: Noch mal Heizkosten Nachzahlung Rechtlich ! - Nicole82 06.03.09, 16:57
- Ich habe aber doch Arbeit - nociolla 06.03.09, 17:01
- Re: Ich habe aber doch Arbeit - Nicole82 06.03.09, 17:04
- Re: Muss ich das verstehen? - horrend 06.03.09, 17:01
- An Horrend - nociolla 06.03.09, 17:03
- Re: Nur 6 Wochen wird Lohn - horrend 06.03.09, 17:13
- @Nociolla - Port 06.03.09, 17:15
- An Horrend - nociolla 06.03.09, 17:03
- Ich habe aber doch Arbeit - nociolla 06.03.09, 17:01
- Re: Noch mal Heizkosten Nachzahlung Rechtlich ! - Nicole82 06.03.09, 17:00
- Re: Noch mal Heizkosten Nachzahlung Rechtlich ! - Nicole82 06.03.09, 16:57
@engelchen
Frage !!!
Neu hier, möchte mich gerne vorstellen :)
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Urlaubsreisen mit Kindern, Reiseveranstalter? Djoser?
Darf ich trotzdem eine frage zum kinderbonus??