Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 06.03.2009, 17:15 Uhr

@Nociolla

Hallo,

der Hauswart dürfte wie jeder andere Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, nach 6 Wochen Krankheit ab dann von der Krankenkasse bezahlt werden (ich glaube, da bekommt er 75% seines vorherigen Nettogehaltes). Der Arbeitgeber zahlt dann nix mehr.

Grüße
Sigrid

 
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