Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Bellybutton1980 am 30.10.2012, 8:56 Uhr

Nochmal zu dem Thema, wenn ein Elternteil umziehen möchte... und eine Frage noch

ich möchte mich herzlich bei euch für eure Ratschläge/Kritiken bedanken.
Ich hab gestern abend mit dem Vater telefoniert.
Sie haben gemeinsames Sorgerecht. Und er wird zum Jugendamt gehen und sich informieren bzgl. des Umzugs bzw. was er "dagegen" machen kann.

Im übrigen hat er mit der Mutter schon darüber gesprochen, dass er das nicht möchte und er Angst hat die Bindung zu seiner Tochter zu verlieren, wenn sie sich nur noch so selten sehen. Ihre Antwort dazu war wohl nur, dass sie das Recht hat überrall hinzuziehen wo sie möchte..

Eine Frage hab ich noch. Hat man als unverheiratete wenn man gemeinsames Sorgerecht hat auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Ich bin selbst auch Mutter, aber ich hab eh das alleinige Sorgerecht und bin mir grad nicht sicher wie das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht verhält..

Danke und Liebe Grüße

 
18 Antworten:

Re: Nochmal zu dem Thema, wenn ein Elternteil umziehen möchte... und eine Frage noch

Antwort von Pamo am 30.10.2012, 9:05 Uhr

Wenn gerichtlich nichts anderes vereinbart wurde, haben beide das Aufenthaltsbeestimmungsrecht.

Die Kindsmutter hat allerdings recht damit, dass sie hinziehen kann wohin sie will. Allerdings ohne das Kind.

Wenn die Eltern sich nicht einigen können, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein zugesprochen werden.

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Re: Nochmal zu dem Thema, wenn ein Elternteil umziehen möchte... und eine Frage noch

Antwort von Sternenschnuppe am 30.10.2012, 9:18 Uhr

Sofern ein Gericht das nicht abgekoppelt hat und einem alleine übertragen hat, so haben sie es gemeinsam.
War das Kind nicht gerade in der Krippe eingewöhnt ?
Ein Pluspunkt auch für den Vater, das das Kind nun eben auch abseits von Mama integriert wird / ist, welches durch den Umzug wieder herausgerissen wird.

Ist ihm der neue Wohnort bekannt, in den es gehen soll ?
Dort kann er auch beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden und vermerken lassen, dass er nicht damit einverstanden ist, dass das Kind dort angemeldet wird,

Hat ein Bekannter erfolgreich gemacht, so konnte seine Ex das Kind dort nicht anmelden, da denen bekannt war, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil diesem nicht zustimmt.

Ansonsten, wie schon geschrieben, selbstverständlich kann sie ! hinziehen wo sie will, das Kind aber nicht.

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aber...

Antwort von Bellybutton1980 am 30.10.2012, 9:27 Uhr

.. meint ihr damit kommt er durch, obwohl es um "nur" 50-60 km Entfernung handelt?

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Re: aber...

Antwort von Pamo am 30.10.2012, 9:30 Uhr

Die Frage ist falsch herum. Kommt sie damit durch obwohl es ganze 50-60 km sind?

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Re: aber...

Antwort von Sternenschnuppe am 30.10.2012, 9:35 Uhr

Er ist fester Bestandteil des Alltages des Kindes, sieht es jeden zweiten Tag, jedes Wochenende und hat eine feste Bindung.

Da sind 50-60km eine Menge und werden all das in dem Maße nicht mehr möglich machen.

Zumal die Mutter nicht aus beruflichen Gründen weggeht, sondern um zum Freund zu ziehen.
Sicherlich ist ihr die Partnerschaft zu wünschen, alles super, aber dann soll der Freund doch zu ihr ziehen.

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Bei GSR nur mit Einverständnis

Antwort von chartinael am 30.10.2012, 9:47 Uhr

... dennoch kann die Mutter das Einverständnis des KV ersetzen lassen und im Normalfall ist dies auch kein Problem. Als Studentin wird ihr auch zugestanden, irgendwann in das Arbeitsleben einzusteigen, denn es kann und wird von ihr verlangt, für sich und das Kind aufzukommen und ob das in der Stadt möglich sein wird, in der sie derzeit lebt ist unwahrscheinlich.

Vielleicht wird sie ja auch noch einen master oder eine promotion dem studium folgen lassen und da geht man ebenfalls oft woanders hin.

Der KV soll sich einen Anwalt nehmen, wenn er meint, dem entgegenwirken zu wollen.

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Re: Bei GSR nur mit Einverständnis

Antwort von Pamo am 30.10.2012, 9:54 Uhr

Die Mutter kann versuchen, das Einverständnis ersetzen zu lassen, doch mit dem von der AP beschriebenen engen Verhältnis glaube ich dass das nicht durch geht. Er sollte aber unbedingt aktiv werden, BEVOR sie umzieht oder eine Ersetzung beantragt.

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Re: Bei GSR nur mit Einverständnis

Antwort von shinead am 30.10.2012, 9:56 Uhr

Umd die Einverständnis des KVs ersetzen zu lassen, müsste sie schon andere Gründe als "ich möchte zu meinem Freund ziehen" geltend machen können.

In der geschilderten Kombination ist die Zusammenarbeit der Eltern m.E. relativ eng. Immerhin hat der KV 2x unter der Woche Umgang mit seiner Tochter (sowohl außerhalb als auch innerhalb der mütterlichen Wohnung) und zusätzlich noch Samstag nachmittag bis Sonntag. Damit deckt er schon so einiges an Zeiten ab. Da könnte man schon fast von einem Wechselmodell sprechen, wenn nicht auch die Mutter die beiden Tage unter der Woche da wäre.

Dem Kind das ohne triftigen Grund (z.b. Arbeitsaufnahme) zu nehmen, wird einem Richter m.E. schwer fallen.

Der KV sollte auf jeden Fall zum Jugendamt gehen, am besten noch das Geld investieren und einen Anwalt aufsuchen.

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Re: Bei GSR nur mit Einverständnis

Antwort von chartinael am 30.10.2012, 10:03 Uhr

Ach es gibt schon viele triftige Gründe: Heirat, weiteres Kind, näher am Studienort ... alles eine Frage des Anwalts.

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wegen Arbeit der Mutter..

Antwort von Bellybutton1980 am 30.10.2012, 10:15 Uhr

.. also das Argument das sie im neuen Wohnort bessere Arbeitschancen hat wird ihr nichts nützen.

Wir wohnen in einer Großstadt und sie würde in eine ganz kleine Stadt ziehen, wo die Leute zu uns kommen um arbeiten zu gehen..

:-)

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Was machstn Dir darüber so'n Kopp?

Antwort von chartinael am 30.10.2012, 10:25 Uhr

Ist doch nicht Deine Baustelle?

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ich mach mir nen Kopf...

Antwort von Bellybutton1980 am 30.10.2012, 11:00 Uhr

...
weil 1. so mein Naturell ist, dass ich anderen Leuten gerne behilflich bin
weil 2. ich diesen Mensch sehr gern hab
weil 3. ich denke, dass er hilfe braucht alleine schon im Hinblick auf die deutsche Sprache gesehen; er spricht sehr gut deutsch, aber selbst für uns ist doch Amtsdeutsch schon schwierig zu verstehen
4. erwähnte ich das mit der Arbeit bzw. der Arbeitschancen der Mutter nur, weil es hier angesprochen wurde

:-)))

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Gleicher Fall in der Familie, allerding 10 Jahre her

Antwort von pauline04 am 31.10.2012, 11:49 Uhr

Bei meinem Bruder verhielt es sich ähnlich:
Sie waren getrennt, haben sich aber noch gut verstanden. Er sah so seinen Sohn unter der Woche mind. 1 x, wenn sie zum Sport ging oder ähnliches, und eigentlich jedes Wochenende hatte er ihn ganz bei sich. Die Mutter war mit einer 3/4 Stell berufstätig, der Sohn derzeit bei der Oma. Er ging hier im Ort in den Kindergarten, hatte hier def. seinen "Lebensmittelpunkt". Die Zeit bei der Oma betrug weit aus mehr Zeit als die bei der Mutter. Die war oft unterwegs, auch öfter in Urlaub (Was natürlich nicht heißen soll, das sie nicht sehr an ihrem Sohn hing oder sie eine "schlechte Mutter war - im Gegenteil).
Auch wir (Familie des Vaters) hatten regelmäßig Kontakt mit dem Sohn/Schwägerin - die Kinder der Familie gingen in den selben Kiga, ja sogar in die gleiche Gruppe, wuchsen zusammen auf....

Irgendwann lernte sie einen Mann kennen, besuchte ihn mehrmals - und kam mit dem Sohn einfach nicht mehr zuück. Sie eröffnete, dass sie nun 300 km weg umziehen würde.
So. Alle - der Vater natürlich am meißten - fielen aus allen Wolken.
Von heute auf morgen - weg.

Was dann kam: Anwalt, bitterböse Briefe hin und her, der Vater konnte nachweisen das er seine Arbeit reduzieren könnte, er wollte unbedingt das Kind hier halten und betreuen. Omas und Tanten wären bereit gewesen ihn zu unterstützen.

Kurzum: Es gab einen riesen Krach, es ging vor Gericht und wer bekam Recht?
Die Mutter.
Das Gericht legte den Umgang fest: Im Wechsel mussten/sollte die Mutter den Jungen in die Heimat zum Vater bringen und 14 Tage später sollte der Vater den Jungen holen.

Wer regelmäßig die 300 km hin und zurückfurh, war der Vater. Wenn die Mutter dran war, dann war das Kind krank ... oder hatte Termine ... oder oder oder.

Heute, nach 10 Jahren, verstehen sich alle wieder, man sieht sich und kann sich in die Augen gucken.

Ich will damit nur sagen: Es ist GAR NICHT klar, ob sie nicht doch einfach wegziehen kann... Sie kann Fakten schaffen, in dem sies einfach TUT. Kann schiefgehen - muss aber nicht und ich kenne einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, wo es ähnlich lief. Sie zog weg, das Gericht machte NICHTS. Mag sein das es Gesetze, Vorschriften gibt. Letztenlich entscheidet das Familiengericht und wenn die Mutter doch die neue Liebe hat und evtl noch auf einen neuen, besseren Job verweisen kann...
Ich sehs immer noch so: Im Zweifel für die Mutter - so wird meistens entschieden.

LG
Pauline

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Re: Gleicher Fall in der Familie, allerding 10 Jahre her

Antwort von Sternenschnuppe am 31.10.2012, 12:15 Uhr

Ja, wenn de Mutter Fakten schafft, dann ist auch ein neues Gericht zuständig.
Und die belassen es dann meist wie es ist, vor allem weil es auch eine Weile dauert bis zum Verfahren, Kind dann schon etwas eingelebt ist.

Genau deswegen sollte der Vater hier vorher alles in Bewegung setzen, damit sie keine Fakten schaffen kann.
Und diese Möglichkeiten hat er , alleine dadurch zu verhindern dass sie das Kind ummelden kann, da er den neuen Wohnort kennt.

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Re: Gleicher Fall in der Familie, allerding 10 Jahre her

Antwort von pauline04 am 31.10.2012, 13:17 Uhr

Ich würde es dem Vater im Ausgangsposting wünschen - so recht glauben kann ich auch nicht.
Ich hätte damals absolut darauf gewettet, dass mein Bruder das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes war def. hier, es herrschte ein enges Familien"band", alle Oma's, Opas, Tante/Onkel Cousin im Umrkeis von 15 km.
Bereitschaft und durch den Arbeitgeber bestätigete Möglichkeit zur Teilzeitarbeit - das alles sprach gegen ein komplett neues Umfeld ohne Familie, Kigawechsel, Trennung vom Papa - und trotzdem: Nicht durchgekommen.
Geld spielte keine Rolle. Einkommen,super JOb, untadeliges Verhalten, gemeinsames Sorgerecht - keine Chance.

Die Gerichte sind unberechbenar (es war übreigens das Gericht hier vor ORt, auch das Jugendamt. Selbst der Kindergarten wurde gehört, war aber "neutral" - was ja korrekt ist. Die Erzieherinnen hatten bestätigt, dass das Kind zu beiden Eltern ein sehr inniges Verhältnis hat. Ihre Meinung zum Wegzug haben sie nicht genäußert, das war aber auch nicht gefragt.

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10 Jahre sind familienrechtich eine laaange zeit ... jetzt geht das so nicht mehr

Antwort von chartinael am 31.10.2012, 13:41 Uhr

... es ist eben auch wichtig, ob oder ob nicht gemeinsames Sorgerecht bestant. Waren sie nicht verheiratet, hatten die Eltern kein gemeinsames sorgerecht und waren sie geschieden bekam vor 10+ Jahren auch meist das betreuende elternteil die volle sorge zugesprochen. Dann durfte die Mutter auch problemlos wegziehen.

Die Dame hier darf das nicht, auch nciht nach der Scheidung. SIe kann ohne Kinder wegziehen, dann muß sie aber unterhalt für 4 kinder an ihren Ex-Gatten zahlen.

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@ chartinael : Falsches Post ;-)

Antwort von Sternenschnuppe am 31.10.2012, 15:24 Uhr

Die mit den 4 Kindern ist weiter oben :)

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Ah, ja ... das hier war ja der ausländische Papa mit der Studentin

Antwort von chartinael am 31.10.2012, 20:41 Uhr

... ach, seufz ... na, egal ...

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