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Geschrieben von baby0509 am 27.04.2009, 10:07 Uhr

Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

guten morgen!

erstmal danke an alle, die mir geantwortet haben.

ich will dem papa auf keinen fall sein kind vorenthalten, und umgekehrt auch nicht dem kind den papa. mir liegt sehr viel an einer für alle akzeptable lösung.

wie macht ihr denn sowas? wie habt ihr den kindesumgang mit euren ex-partnern geregelt?

der kindsvater meinte ja zu mir, er möchte das kind auch im babyalter schon für mehrere stunden und auch nachts gern bei sich behalten. davon halte ich aber überhauptnichts! ich denke, bevor das kind bei ihm übernachtet, sollte es zumindestens so alt sein, dass es mir selber sagen kann, ob es das möchte oder nicht. und dann denke ich auch, dass es stark charakterabhängig vom kind ist, wie lange ich es beim papa lasse und wann ich es das erste mal dort übernachten lasse (ist es sehr mamabezogen oder ist es ein offenes kind?) außerdem ist wichtig, wie das vertrauensverhältnis zwischen vater und kind ist. oder sehe ich das falsch? während der schwangerschaft hat er sich jedenfalls nicht großartig für sein kind interessiert... wie macht ihr das denn? ich denke, im moment kann man eh nur erstmal klären, wie man das umgangsrecht im säuglings- bzw. babyalter regelt, da das kind ja erst geboren wird. alles andere kommt dann später. und ein säugling, der gestillt wird, gehört zur mama - das ist fakt. das wird er auch nachvollziehen müssen. aber wie regelt man das dann später am besten? wie war das bei euch?

danke, für eure erfahrungsberichtet!

lg
baby0509

 
13 Antworten:

Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von vallie am 27.04.2009, 10:23 Uhr

ich habe es die ersten 8 monate so gehalten, daß der kv fast jedes wochenende einen tag zu uns gekommen ist ( habe 4 monate gestillt ). über nacht hätte ich sie ihm nicht mitgegeben, er hätte das aber auch nicht gewollt.....danach brach dann der kontakt ab.
das ergibt sich alles, denke ich mal. wenn du dich kooperativ und offen zeigst, wird sich alles weisen. es hat auch einen vorteil, wenn das kind mal ne nacht beim vater ist, dann hast du wieder mehr freiheiten.

laß das würmchen erst mal kommen......

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von Kaya78 am 27.04.2009, 10:52 Uhr

Der Vater meiner kleinen hatte sich zu beginn der SS von mir getrennt........wir haben seit 9 Monaten ( die kleine ist jetzt ein Jahr alt ) einen festen Tag in der Woche wo er sie zu Hause bei mir besucht und betreut.
Früher habe ich dann abgepumpt und er hat Fläschchen gegeben.
Mittlerweeile ist es so:

er kommt gegen halb neun. Um neun gehe ich zur Arbeit. Um drei bin ich zu Hause.
Er bleibt bis acht abends und die kleine ins Bett muss. Da sie ihn leicht um den Finger wickeln kann, schafft er es nicht das Kind selber hinzulegen....*lach*.....
Wir essen dann abends noch alle gemeinsam Abendbrot und wie gesagt nach dem zu Bett bringen fährt er.

Für mich ist das mein " Erholtag " vom Alltag die restliche Zeit bin ich alleine mit dreien.

Es war ein seeeeeeeeehr langer mühsamer Weg bis jettzt, aber wenn ich sehe wie Motti sich freut wenn ihr papa kommt, sweiß ich ich tue und habe das richtige getan :-)

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von Aprilscherz2000 am 27.04.2009, 12:00 Uhr

Da ich Philipp nicht gestillt habe, hat er schon früh bei seinen Großeltern übernachtet.Glaube er war nen Monat alt beim ersten mal.Danach ist er min 1x im Monat bei den Großeltern über nacht geblieben.Damals war ich auch noch im Partyalter

Thorben war gut 5 monate alt, als er mal bei einen Großerltern geschlafen hat.Damals hab ich voll gestillt.Die Großerltern wohnten im gleichen Haus wie mein Freund.So sind wir abends raus.Nachdem wir zu Hause waren, hab ich abgepumt und es ihnen vor die Tür gestellt.Morgens hatte ich ihn dann wieder zum stillen.

Es ist alles möglich

gruss Chrissie

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von kieselchen am 27.04.2009, 12:13 Uhr

Hallo!
Meine Tochter war 2 Jahre als wir uns getrennt haben und sie hat von Anfang an bei ihrem Papa übernachtet, der auch nur 7 km von uns entfernt wohnt. Das war zwar am Anfang schwer, loszulassen, ich habe aber das beste draus gemacht und bin viel weggegangen. Wir hatten dann erst einen Rhythmus, dass sie JEDES WE bei ihm war, weil wir damals fanden, dass sie zu klein für einen 2wöchigen Rhythmus war und ich zu der Zeit noch zuhause war (Homeoffice). Auch wenn er Urlaub hatte, war sie schon mal 1-2 Wochen dort.

Mit Kiga haben wir dann umgestellt auf 2mal WE beim Papa, jedes 3. WE ist ein Mama-WE.

Dieses Jahr kommt sie in die Schule und jetzt muss ich leider vor Gericht gehen, weil ich einen 2wöchigen Rhythmus möchte. Also ICH persönlich bereue es zutiefst, dass ich meinem Ex das Kind "nach Bedarf" gegeben habe. Jetzt ist es unheimlich schwierig, zu einem normalen Rhythmus zu kommen.

Andererseits: Für das Kind ist es natürlich schön, den Papa so oft zu haben. Wenn man noch ein gutes Verhältnis hat, dann kann man sich super ergänzen.

Liebe Grüße

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von conny 77 am 27.04.2009, 12:20 Uhr

bei uns wird es so gemacht wie es gerade passt- arbeitsmässig geht es nicht dass vater und Kind sich regelmäßig sehen.
bei meinem kleinen bin ich allerdings auch noch nicht so überzeugt ihn mal Nachts mitzugeben. Der vater weiss nicht was er braucht und der Lütte kann noch nicht reden und ich bin 1,5 stunden entfernt....

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von Nadi77 am 27.04.2009, 12:42 Uhr

Hallo!

Meine Kleine wird in Juni 3 Jahre, ihr Papa hat sie jeden Mitw.Vormittag und Sonntag Nachmittag. Sie liebt ihren Vater abgöttisch, ich finde den Kontakt zu wenig, hab das auch schon zig mal gesagt, aber wenn da vom KV nix kommt........
Übernachtet hat sie noch nicht bei ihm, er findet da aber auch tolle Ausreden wenn das Thema angesprochen wird.
Getrennt sind wir seit Okt.08


LG
Nadi

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von Carina+Eve am 27.04.2009, 12:47 Uhr

hallo

meine kleine hat shon sehr früh wo anders geschlafem bei oma und opa usw. so lernt das kind das übernachten woanders direkt kennen.
wenn du stillst geht das sicherlich nicht,aber wenn es die flasche bekomen sollte ,solltest du so früh wie möglich damit anfangen,damit es nicht erst mit einem jahr ins kalte wasser geschmissen wird,weil dann ist es recht schwer ein kind auf die übernachtung außer haus umzustellen.
wenn er sich gut kümmert seh ich da kein problem drin.
und ob das kind mutterbezogen ist oder nicht hat einfach was mit dem umgang des kindes zutun,wenn ich als mutter ständig um das kind herum bin,es nicht abgebe ist es klar das es sich schwer von mir lösen kann,wenn man aber direkt damit anfäng auch den papa als bezugsperson mit einzubringen läuft das anders,dann wird es mit den übernachtungen auch kein problem haben.
wir haben das mit dem umgang allein geregelt,jedes 2 we schläft sie dort aber auch ab und an an anderen tagen.

gruß carina

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von nociolla am 27.04.2009, 14:03 Uhr

Wir haben uns erst getrennt als die Zwillinge 4 waren . Die ersten 3-4 Monate war es so das er sie jeden Mittwoch von der Kita geholt hat und wenn ich von Arbeit kam hat er sie mir um 19 Uhr gebracht und er hatte sie jede Woche von Samstag 9.00 Uhr - Sonntag 10 Uhr .
Nach dieser Zeit wollte ich das er sie lieber alle 14 Tage von Freitag 17 Uhr - Sonntag 17 Uhr hat . Erstens da ich ja nie weg konnte Freitag Abend hatte ich sie , Samstag morgen auch ( nicht mal Frühstücken gehen ) Samstag ging aber nicht zu lange da sie ja morgens kamen . Noch dazu hat er an diesen Tag immer einen rissen Rummel gemacht ( Zoo,Kino...) und ich dachte er soll auch mal Freitag Abend zwei Müde Kinder ins Bett bringe am ende der Woche und zwei Tage kann er nicht immer Rummel machen .
Das klappte auch prima .
Seit sie Schulkinder sind ist es so das er sie jeden Dienstag vom Hort abholt ( da ich lange arbeite ) und am Mittwoch in die Schule bringt ( kann auch mal Schulbrote machen und ist für die Kinder besser als das Gefahre abends ). Und alle 14 Tage holt er sie Freitags um 16 Uhr vom Hort und bringt sie Sonntags um 17 Uhr zu mir .
Es klappt prima wenn etwas besonderes ist ist auch jeder bereit von uns mal mehr oder weniger zu betreuen oder die WE zu tauschen .
Anja

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wie regelt ihr das? - eher "klassisch"

Antwort von Mucki+Ninchen am 27.04.2009, 15:25 Uhr

Hallo,

wir sind seit 10 Monaten getrennt. Anfangs war es schwierig, aber inzwischen ist es so, dass die Kleine (grad 5 geworden) jedes zweite Wochenende von Samstag mittag (ich bringe sie hin) bis Montag morgens (er bringt sie zum Kiga) beim Papa ist. Das klappt gut - vor allem das Montagshinbringen, denn wenn sie ausnahmsweise doch mal Sonntag schon wiederkommt ist sie viel zu aufgedreht und es gibt nur Stress.

Ganz selten ist sie auch mal in der Woche da. Mir persönlich reicht es aber auch so, denn ich arbeite Vollzeit und habe eh wenig Zeit mit ihr. Da bin ich für jede Minute dankbar, möchte ihr den Papa aber dennoch nicht vorenthalten. Für ihn ist die "jedes 2. Wochenende"-Regelung auch in Ordnung.

Wenn sie im nächsten Jahr zur Schule kommt, wird sie in eine Schule in der Nähe seiner Wohnung und unserer gemeinsamen Arbeit gehen, damit er sie auch mal abholen und bringen kann, dann möchte ich gern einen festen Tag in der Woche ... mal sehen wie es dann ist, noch ist ja Zeit.

Meine Tochter hat mit 1,5 Jahren so ungefähr das erste Mal woanders geschlafen, ich kenne aber viele Kinder aus ihrem Freundeskreis, die haben erst mit 4 oder 5 woanders geschlafen, dass finde ich auch sehr okay.

Solange ich stille würde ich vermutlich das Baby immer nachts bei mir haben wollen, aber ich würde nicht warten, bis es selbst entscheidet, ob es beim Papa schlafen will oder nicht, denn wenn das Kind spät anfängt zu sprechen darfs mit 3 erst beim Papa schlafen ;-) Also einfach die Situation abwarten und dann mal ausprobieren.

LG Sylvia

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von baby0509 am 27.04.2009, 16:44 Uhr

das ist ja wirklich interessant zu lesen, wie ihr das alle macht. ich danke euch
ja, ich denke auch, das muss sich einfach alles ergeben. noch haben mein ex und ich ein relativ gutes verhältnis zueinander. ich hoffe auch, dass das so bleibt, aber man weiß es ja nicht uns liegt beiden das kind am herzen, dass es darunter nicht zu leiden hat, wenn wir beide probleme miteinander haben... leider ist er ein kleiner schwätzer, d. h. er sagt gerne was und hält es dann oftmals nicht ein. das war früher schon immer so und hat sich auch während der schwangerschaft fortgesetzt. konnte mich nie wirklich auf ihn verlassen. aber er bekommt natürlich die chance, sich um sein kind zu kümmern und es so oft wie es geht zu sehen. was er daraus macht, liegt dann letztendlich bei ihm...

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von shinead am 27.04.2009, 21:25 Uhr

Mein Sohn ist 2. Bisher hat er noch nie woanders übernachtet...
Sollte ich mir Gedanken machen? *grübel*

Ich würde die Entscheidung, wann das Kind bei Papa übernachten darf/soll/kann von der Situation abhängig machen. Vielleicht stillst Du zwei Wochen, vielleicht zwei Jahre... wer weiss das schon.

Übernachtungen werden per Gericht (bei von Anfang an getrennten Elternteilen) erst ab 6 Jahren angedacht.
Im Babyalter sind kurze, dafür häufigere Besuche die Regel. Mit der Zeit sollen die Besuche länger werden und auch Unternehmungen "alleine" mit Papa umfassen. Übernachtungen aber eben erst viel später.
Grundsätzlich wäre mir egal was Papa will. Laß das Kind entscheiden. Wenn Junior mit 2 bei Papa schlafen will ist das m.E. genauso ok wie mit 5, 8 oder 10.

Bei Eltern, die sich vor der Geburt getrennt haben läuft nunmal in dieser Beziehung viel anders als bei Trennungen, die die Kinder schon erlebt haben...

Gruß
Corinna

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An shinead

Antwort von nociolla am 27.04.2009, 22:30 Uhr

Also meine Freundin war ab den 4 Monat SS alleine und die kleine muss per Gericht seit sie 2 ist bei ihren Vater schlaffen alle 14 tage am WE 2 Nächte .
Und das ob wohl er sich das erste Jahr nie gekümmert hat da es ja nur ein Mädchen ist . Und danach die Hälfte seiner Zeit die kleine auch bei Oma ist .
Auch das meine Freundin Angst hat das er mit ihr abhaut ( da er Araber ist)
hat nicht gezählt sie muss da schlafen .
Also ist das mit erst ab 6 nicht so .
Anja

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Re: Nochmal wegen Umgangsrecht (s. unten) - wie regelt ihr das?

Antwort von desireekk am 28.04.2009, 12:01 Uhr

Ich hab die anderen Antworten nicht gelsen, das vorab.

Ich sage:

1.) Ich habe immer VZ gearbeitet,. war auch über nacht manchmal weg, habe beide Kinder je über 1 Jahre gestillt.
Beim 2. war ich 5 Tage in Schottland geschäftlich als er 5 Monate alt war (voll gestillt).

WENN man also will dann geht vieles, viel mehr als man manchmal zuerst denkt :-)

2.)Und dann: viele Männer "kümmern" sich in der SS nicht wirklich, auch Väter die "anwesend" sind. Für Mütter ist das viel konkreter daß da ein kind kommt, sie MÜSSEn sich ja damit auseinandersetzen denn der MUTTERKÖRPER verändert sich jeden Tag und zwingt Dich quasi in die Schwangerschaft. Für abwesende Väter ist es noch viel einfacher sich nicht "zu kümmern" wenn sie weder den Bauch wachsen sehen noch sonstige Begleitumstände des tgl. Lebens miterleben.

3.) Warum kann das Kind nicht relativ "bald" beim Vater übernachten? Was traust Du ihm nicht zu?
Warum fordesrt Du ihn nicht auch einfach etwas?
arum nimmst Du dem Kind die Möglichkeit Übernachtungen beim Vater (fast) von Anfang an als etwas normales zu erleben?

Meine beiden Kinder haben ab und zu bei der Oma übernachtet seit sie ca. 5 oder 7 Monate alt waren (weiß nicht mehr genau).

Ich selbst hatte von Anfang an "2 Mütter und 2 Väter" ich bin damals (vor 40 Jahren noch völlig ungewöhnlich! Vor allem im Westen) in einer Art Intensiv-Tagesfamilie aufgewachsen.
Für mich war das immer VÖLLIG normal :-)
Keine Eingewöhnung, keine Umstellung, es war ja schon immer so.

Bedenke diese Punkte bitte einfach mal, sieh es mit den Augen des Kindes.

Viele Grüße

Désirée

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