Geschrieben von Möhrchen am 23.07.2012, 13:06 Uhr |
Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub...
Formlos reicht das. Dann würde ich in diesem Fall allerdings noch eine Kopie des Ausweises o.ä. des Vaters mitnehmen, damit die Beamten die Unterschrift vergleichen können...und eine Kopie der Geburtsurkunde.
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- Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub... - moonlightsd610 23.07.12, 13:02
- Re: Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub... - Möhrchen 23.07.12, 13:06
- Re: Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub... - lilliblue 23.07.12, 13:11
- Von mir hat noch nie jemand diese Erklärung verlangt - Teri 23.07.12, 13:30
- @Teri - Möhrchen 23.07.12, 13:44
- Re: Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub... - Pamo 23.07.12, 16:03
- Re: Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub... - Möhrchen 23.07.12, 13:06
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