Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 23.07.2012, 13:06 Uhr

Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub...

Formlos reicht das. Dann würde ich in diesem Fall allerdings noch eine Kopie des Ausweises o.ä. des Vaters mitnehmen, damit die Beamten die Unterschrift vergleichen können...und eine Kopie der Geburtsurkunde.

 
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