Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von moonlightsd610 am 23.07.2012, 13:02 Uhr

Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub...

Reicht ein ganz formloses Schriftstück vom KV das er dem Urlaub/Flug zustimmt oder gibt es dazu passende Formulare ??? Ich möchte auch lieber auf Nummer sicher gehen und mir was von ihm ausfüllen lassen und hoffe einfach das er es macht. Es handelt sich um die Herbstferien 1 Woche Türkei sind geplant.

Gruß Steffi

 
5 Antworten:

Re: Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub...

Antwort von Möhrchen am 23.07.2012, 13:06 Uhr

Formlos reicht das. Dann würde ich in diesem Fall allerdings noch eine Kopie des Ausweises o.ä. des Vaters mitnehmen, damit die Beamten die Unterschrift vergleichen können...und eine Kopie der Geburtsurkunde.

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Re: Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub...

Antwort von lilliblue am 23.07.2012, 13:11 Uhr

Wenn ihr geteiltes SR habt, formlos

Ich habe das alleinige SR und nehme immer das Schreiben vom JA mit, da steht drauf, dass ich das alleinige SR habe

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Von mir hat noch nie jemand diese Erklärung verlangt

Antwort von Teri am 23.07.2012, 13:30 Uhr

Ich reise sehr oft mit meiner Tochter, allerdings meistens in die EU, nur einmal war Ägypten. Ich habe zwar das alleinige Sorgerecht, allerdings kein Papier dabei, mit dem ich dies beweisen könnte. Dazu haben meine Tochter und ich unterschiedliche Familiennamen, unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und sehen uns überhaupt nicht ähnlich. Trotzdem hat uns so gut wie nie jemand aufgehalten und nach irgendeinem Papier verlangt. Nur ein einziges Mal fragte der Beamte bei der Ausreise am Münchener Flughafen, ob ich ein Dokument hätte, mit dem ich beweisen könnte, dass das Kind meins ist und freiwillig mit mir reist. Dem habe ich eine Kopie der Geburtsurkunde gezeigt und gut war’s. Ich habe mir vom Kindesvater vorsorglich ein formloses Blatt unterschreiben lassen, in dem er sein Einverständnis erklärt, dass unser Kind mit mir ins Ausland reist, nie wollte es aber jemand sehen.

Einerseits freut es mich, dass alles so unbürokratisch geht, andererseits finde ich es erschreckend, wie wenig man sich an den Grenzkontrollen um Kinder kümmert, die nicht eindeutig der Begleitperson zugeordnet werden können und wie leicht es wäre, ein Kind zu entführen!

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@Teri

Antwort von Möhrchen am 23.07.2012, 13:44 Uhr

Ja, das denke ich mir da auch gerade. Also bei meiner Tochter und mir genügt ein Blick und die Verwandtheit ist nicht zu übersehen *gg*...gleicher Name und gleiche Staatsangehörigkeit...da vermutet man sicher nix Böses...auch ihr Papa hat den gleichen Namen...Vorher habe ich auch nicht daran gedacht, war aber doch zur bekannten Abflugzeit bzw. einige Zeit davor immer auf mein Handy bedacht, da ich mir noch dachte, was wäre, wenn...dann hätte ich ihm noch schnell was aufsetzen und faxen können hier von der Arbeit aus...kam aber natürlich nix und jetzt steigen sie gleich in den Flieger nach Hause...

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Re: Nochmal kurz zwecks Auslandsurlaub...

Antwort von Pamo am 23.07.2012, 16:03 Uhr

Ich habe ein formloses Schreiben welches ich beglaubigen lasse.

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