Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von findelkind am 24.06.2010, 16:14 Uhr

Nochmal ich...

Hallo
Unterhalt steht deinem Kind ja zu und auch das Kindergeld .
Wegen dem Unterhalt würde ich aufs Jugendamt gehen da kannst du genauso Beistandhilfe beantragen wie dein Ex .Und die berechnen ja dann von dem was du hast den Unterhalt . Wegen der wohnung wenn du Kein Hartz4 hast kannst du auch wohngeld beantragen. Bzw wenn hartz4 dann werden sie dich schon drauf hinweißen das gegebenfalls die wohnung zu groß oder zu teuer und dann must du umziehen ist dann aber auch noch ne frage ob dein sohn dich ab und zu besucht dafür braucht er ja dann wiederum sein zimmer .
Also entweder Jugendamt fragen bzw. Arge LG

 
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