Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lunky am 24.06.2010, 15:25 Uhr

Unterhalt

Hallo
Ich bin Alleinerziehend und habe 2 Kinder!Meine Tochter ist 7 Monate und ich bekomme von ihrem Papa Unterhalt.Mein großer Sohn ist 16 Jahre und wohnt seit letzten Freitag bei meinem Geschiedenen Mann.Jetzt soll ich Unterhaltzahlen!Aber ich bekomm nur Elterngeld,Kindergeld für meine Tochter und ihren Unterhalt!Mein Ex-Mann schuldet mir aber noch 1700,00 Euro Unterhalt!Muß ich wirklich Unterhalt zahlen?Oder ist es nicht so das erst die 1700,00 Euro von meinem Ex gezahlt werden müssen?
Bin momentan echt am verzweifeln
Ich müßte mir nämlich dann eine neue Wohnung suchen,denn ich müsste nämlich 334,00 Unterhalt und das Kindergeld zahlen.
Lg Diana

 
20 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von nociolla am 24.06.2010, 15:29 Uhr

Meine Schwester musste umziehen !
Es gab ja auch keinen Grund mehr für mehr Zimmer .
Kind war ja weg .

Ich denke nicht das man das Verrechnen kann , aber sonst auf den Amt nach fragen .

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Re: Unterhalt

Antwort von Dinchen16012009 am 24.06.2010, 15:30 Uhr

Warum mußt Du das Kindergeld zahlen?

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Re: Unterhalt

Antwort von Lunky am 24.06.2010, 15:32 Uhr

Okay,zahlen nicht,aber es fehlt mir ja dann auch!

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Re: Unterhalt

Antwort von Dinchen16012009 am 24.06.2010, 15:34 Uhr

Lass Dich am besten von einem Anwalt beraten.

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Re: Unterhalt

Antwort von Fru am 24.06.2010, 15:38 Uhr

Wenn das Kind beim Vater wohnt, hat er Recht auf Unterhalt, das ist nun mal so...ob man sich da "rausreden" kann, was den fehlenden Unterhalt von Dir angeht, weiß ich nicht...

Kindergeld steht Euch je zur Hälfte zu!

LG

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Nochmal ich...

Antwort von Fru am 24.06.2010, 15:39 Uhr

...ist das denn irgendwo schriftlich festgelegt, das Du noch Unterhalt zu bekommen hast? Ich meine, irgendwas schriftliches vorhanden? Oder habt Ihr das unter Euch ausgemacht ?

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Re: Nochmal ich...

Antwort von Lunky am 24.06.2010, 15:50 Uhr

Das haben wir bem Jugendamt schriftlich!Deswegen wundert mich das ein wenig!Und das Elterngeld ist ja für Leoni!

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Re: Nochmal ich...

Antwort von HerculePoirot am 24.06.2010, 16:11 Uhr

Hallo,

Du wirst zahlen müssen.

Du zahlst ja keinen Unterhalt für Deinen Ex, sondern für Dein kind. Dem Kind steht Unterhalt zu und das kannst Du nicht einfach mit dem verrechnen, was Dein Ex noch zu zahlen hätte. Das hast Du ja quasi schon vorgestreckt ( also Dein Kind "finanziert", obwohl kein Unterhalt kam ) und das muss er so oder so noch zahlen.

Kindergeld bekommt derjenige, bei dem das Kind lebt. Also in diesem Fall auch Dein Ex.

Du wirst also nicht umhin kommen mal bei einer Beratungsstelle vorbei zu gehen. ARGE, AWO und vor allem RA.

Wenn Du nur Kindergeld für Deine Kleine bekommst, zudem Elterngeld, kann es sein, dass bei Dir HartzIV greift. Evtl. bekommst Du für Dich noch Wohngeld dazu.

Umzug erscheint mir durchaus realistisch, da Du ja nun das Kinderzimmer nicht mehr brauchst. Hängt aber von der allgemeinen Größe der Wohnung, des Preises und von der Wohngegend ab.

Wohnst Du denn mit dem Vater der Kleinen zusammen?

Lieben Gruß,
Manuela

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Re: Nochmal ich...

Antwort von findelkind am 24.06.2010, 16:14 Uhr

Hallo
Unterhalt steht deinem Kind ja zu und auch das Kindergeld .
Wegen dem Unterhalt würde ich aufs Jugendamt gehen da kannst du genauso Beistandhilfe beantragen wie dein Ex .Und die berechnen ja dann von dem was du hast den Unterhalt . Wegen der wohnung wenn du Kein Hartz4 hast kannst du auch wohngeld beantragen. Bzw wenn hartz4 dann werden sie dich schon drauf hinweißen das gegebenfalls die wohnung zu groß oder zu teuer und dann must du umziehen ist dann aber auch noch ne frage ob dein sohn dich ab und zu besucht dafür braucht er ja dann wiederum sein zimmer .
Also entweder Jugendamt fragen bzw. Arge LG

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Ein Zimmer für den Besuch ?

Antwort von nociolla am 24.06.2010, 16:26 Uhr

Also ich kenne keinen der ein extra Zimmer vom Amt bezahlt bekommt für Kinder besuche .
Wenn man sich das alleine bezahlen kann ok , aber ich will nicht für ein Zimmer bezahlen das nötig ist .

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Sorry was nicht nötig ist .o.t

Antwort von nociolla am 24.06.2010, 16:27 Uhr

o.t.

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Re: Ein Zimmer für den Besuch ?

Antwort von +emfut+ am 24.06.2010, 16:46 Uhr

Je nun....

Meinem Ex bezahlt die ARGE zwei Kinderzimmer. Die Kinder haben in der Wohnung noch nie übernachtet. Die ARGE zahlt das seit 5 Jahren.

*ichsagnichtsdazuichsagnichtsdazuichsagnichtsdazu*

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Unterhalt

Antwort von berita am 24.06.2010, 17:09 Uhr

Der Unterhalt ist für deinen Sohn, nicht für dessen Vater, insofern bezweifle ich, dass man das verrechnen kann.

Wie hoch ist denn dein Nettoeinkommen? Vielleicht liegst du ja unter dem Selbstbehalt und musst nichts oder nur veringerten Unterhalt zahlen.

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Re: Unterhalt

Antwort von Lunky am 24.06.2010, 17:38 Uhr

Aber er Schuldet seinem Sohn 1700 Euro,sprich mir!So sagte die Frau beim Jugendamt!Ich wohne in einem Haus mit 5 Zimmern/100qm,aber nur in Miete.
Elterngeld bekomme ich 1268 Euro!Nein,ich bin nicht mit dem Vater meiner Tochter zusammen.Und ein so großes haus brauche ich nicht alleine mit meiner Tochter.Mein Sohn hatte die letzten 2 Jahre so gut wie keinen Kontakt zu seinem Vater,sein Zimmer war nicht mal eigerichtet,bis letzten Sonntag.
Na,es heißt wohl erst mal abwarten.
Lg Diana

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Unterhalt

Antwort von Panija am 24.06.2010, 18:13 Uhr

Bis letzten Sonntag hatten sie kaum Kontakt und seit letztem Freitag wohnt er da ? Schnall ich nicht.

Wer hat denn das Sorge-Aufenthaltsbestimmungsrecht und wie kommt es, dass er nach wieviel Tagen ? Kontakt bei ihm einzieht.

Sorry, wenn ich zu direkt frage, kannst ja antworten wenn Du magst.

Zur Kohle : Das kann man nicht miteinander verrechnen, denn das eine sind Schulden aus der Vergangenheit, das andere laufender Unterhalt, der ihm zusteht.

Wenn Du denn genug hast, aber das dürfte bei dem Elterngeld + Kindergeld für die Kleine und Unterhalt für sie der Fall sein.

Wünsch Dir alles Gute

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Re: Unterhalt

Antwort von Panija am 24.06.2010, 18:15 Uhr

Ups, falsch gelesen, Zimmer war bis da nicht eingerichtet :-)
Sorry !

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@+emfut+ Re: Ein Zimmer für den Besuch ?

Antwort von shortie am 24.06.2010, 20:48 Uhr

Echt???
Das ist ja doll, - hüben oder drüben?

Genau das ist hier auch der Plan, hüben des nassen Kanals.

Musstest du aktiv was dafür tun? Ich soll, möchte allerdings nicht. Oder kann man(n) das auch alleine hinbiegen?

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Re: Unterhalt

Antwort von mamafürvier am 24.06.2010, 21:49 Uhr

5 Zimmer für 1 Mutter + 2 Kinder sind oberster Luxus und dir wird wohl nun eine 3-Raum-Wohnung zustehen. Ist logisch, daß das Kindergeld des Großen nun an den Vater geht und Unterhalt für sie von dir auch.
1268€ Elterngeld + Kindergeld + Unterhalt fürs kleine Kind ist immer noch ne menge Geld.

Was seine UH-Schulden an dich angeht wird das sicher verrechnet mit dem was du an ihn nun zahlen sollst aber für mich liest das alles ganz logisch und nicht als müssest du nun mit der Kleinen am Hungertuch nagen.

Warum das Kind nun beim Vater ist, wo vorher so gut wie kein Kontakt über Jahre war... ist mir schleierhaft.

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@+emfut+ Re: Ein Zimmer für den Besuch ?

Antwort von +emfut+ am 24.06.2010, 22:10 Uhr

Sowohl als auch.

Ich sollte die Geburtsurkunden der Kinder schicken - das habe ich aber irgendwie im Alltagsstreß vergessen *flöt* - hat ihn aber nicht daran gehindert. Vielleicht hat er die Geburtsurkunden anderweitig besorgt - sie stehen ihm ja zu und das Amt würde sie ihm ohne weiteres ausstellen.

Er hat - und das muß man sich mal reinziehen:
In München eine Dreizimmerwohnung, die bezahlt - sorry, Fehler im ersten Posting - inzwischen nicht mehr die ARGE, sondern das Wohnungsamt. Die hat er untervermietet - von irgendwas muß der Mensch ja leben.
In London (na ja, außerhlab Londons, die genaue Adresse weiß ich nicht) bewohnt er ein Haus mit drei Schlafzimmern. Zahlt das dortige Sozialamt, oder wie auch immer das da heißt.

Und ich schiebe Panik, wenn ich "schwarz" alle zwei Wochen ein oder zwei Nachhilfestunden gebe.
Aber wenigstens kann ich abends in den Spiegel schauen, ohne zu kotzen.

*neinichregmichnichtauf*.

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du bist verpflichtet auch in der elternzeit!!!

Antwort von marie03 am 25.06.2010, 8:25 Uhr

hallo

wenn du deinem sohn unterhalt schuldets muss du diesen auch in der elternzeit zahlen, du bist verpflichtet dir dann einen job zu suchen wenn du es so nicht zahlen kannst.
die frage kam meiner meinung nach schonmal im expertenforum bei frau bader auf. sie ist anwältin in dem bereich und kann dir das ganz genau beantworten.

es gibt auch väter die in einer anderen beziehung kinder bekommen und sie dürfen sich mit der elternzeit auch nicht aus der uh-verantwortung ziehen.

gruß marie

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