Alleinerziehend, na und?

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unterhaltspfändung

Thema: unterhaltspfändung

hallo, ich hoffe,es gibt jemanden,der mir mit einer info helfen kann. beim vater meiner tochter wird unterhalt gepfändet.der gerichtsvollzieher war wohl schon beim arbeitgeber oder hat sich mit diesem in verbindung gesetzt,so habe ich es verstanden.nun wurde ich durch die kanzlei meiner anwältin informiert,daß beim arbeitgeber schon "vorpfändungen" von über 2000 euro vorliegen. heißt das jetzt für uns, daß erst alle anderen gläubiger bedient werden und wenn die abgezahlt sind,dann kommt meine tochter dran,so alles der reihe nach? oder stimmt es,daß kindesunterhalt vorrang hat? vielen dank,silke

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 10:04



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Also soweit ich weiß, geht der Kindesunterhalt vor allem anderen... aber ich denke mal genauer kann dir das dein Anwalt beantworten..

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 10:05



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Unterhalt müsste Vorrang haben. So kenne ich es. Aber ist schon länger her, dass ich Pfändungen bearbeitet habe. Der Arbeitgeber muss ja eh eine Drittschuldnererklärung dir oder deinem beauftragten Anwalt gegenüber abgeben. Wenn da steht, dass er vorrangige Pfändungen hat, muss dein Anwalt ihn über den möglichen Vorrang der Unterhaltspfändung aufklären und auf vorrangige Zahlung deiner Forderung hinweisen. lg

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 10:26



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Hm... ging bei mir ganz unkompliziert ohne Anwalt, hab den KV einfach dem JA gemeldet und ratz fatz wurde sein Lohn gepfändet.

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 11:07



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Hallo, Kindesunterhalt ist vorrangig. Auch dem KV von meinem Großen wird der Lohn gepfändet. Als die Pfändung begann, hatte er bereits Pfändungen laufen. Das JA hat dem Arbeitgeber dann die Vorrangigkeit mitgeteilt und basta. Die anderen Gläubiger können warten. LG mousy

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 13:42



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hallo, ich danke euch für eure infos.es hilft mir schon mal weiter. liebe grüße,silke

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 19:13