Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von HerculePoirot am 24.06.2010, 16:11 Uhr

Nochmal ich...

Hallo,

Du wirst zahlen müssen.

Du zahlst ja keinen Unterhalt für Deinen Ex, sondern für Dein kind. Dem Kind steht Unterhalt zu und das kannst Du nicht einfach mit dem verrechnen, was Dein Ex noch zu zahlen hätte. Das hast Du ja quasi schon vorgestreckt ( also Dein Kind "finanziert", obwohl kein Unterhalt kam ) und das muss er so oder so noch zahlen.

Kindergeld bekommt derjenige, bei dem das Kind lebt. Also in diesem Fall auch Dein Ex.

Du wirst also nicht umhin kommen mal bei einer Beratungsstelle vorbei zu gehen. ARGE, AWO und vor allem RA.

Wenn Du nur Kindergeld für Deine Kleine bekommst, zudem Elterngeld, kann es sein, dass bei Dir HartzIV greift. Evtl. bekommst Du für Dich noch Wohngeld dazu.

Umzug erscheint mir durchaus realistisch, da Du ja nun das Kinderzimmer nicht mehr brauchst. Hängt aber von der allgemeinen Größe der Wohnung, des Preises und von der Wohngegend ab.

Wohnst Du denn mit dem Vater der Kleinen zusammen?

Lieben Gruß,
Manuela

 
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