Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.11.2010, 18:09 Uhr

Noch n versuch...

http://www.nuernberger.de/service-center/ratgeber/wohnen___garten/eigenheimschutz_winter/wenn_die_heizung_kalt_bleibt/index.html

Ist die Heizung nicht in Ordnung, sollten Sie Ihren Vermieter umgehend telefonisch informieren. Geschieht nichts, hilft nur ein schriftliches Mahnen mit Fristsetzung – 24 Stunden sollten ausreichen, um die Heizung wieder in Gang zu setzen. Kommt der Vermieter trotz Mahnung seiner Heizpflicht nicht nach, können Sie sogar zur Selbsthilfe greifen und eine Reparatur in Auftrag geben. Haben Sie im Mahnschreiben eine Mietminderung angekündigt, dürfen Sie den Mietzins dann auch kürzen.

 
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