Geschrieben von shinead am 22.06.2016, 13:10 Uhr |
Neues
Das ging wirklich schnell. In Deinem ersten Posting hattest Du doch noch geschrieben, dass die Kollegin noch gar nichts von seinen Gefühlen weiß...
Er könnte schon Unterhalt zahlen. Er will nur nicht. Deshalb sollst Du einfordern. Lass' direkt mit prüfen, ob er Dir ggf. auch Trennungsunterhalt zahlen muss.
Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?
Kindergeburtstag - nur süßes?
Der Zug ist abgefahren und ich weiß auch keine Lösung
Verringert sich der Selbstbehalt bei Zusammenzug mit neuer Partnerin?
Verlassen worden
Von einer anderen Person abgeholt?!
Wie sieht es jetzt eigentlich mit dem Lochmühlen-Treffen aus..?
Beim Ex ändert sich eh nie was, dann eben der Partner :-(
Neue Adresse dem Ex bekannt geben - wann?