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Geschrieben von desireekk am 21.06.2016, 13:23 Uhr

Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Hallo in die Runde,

der KV und ich sind ja getrennt, die Kinder sind Teenager.
Sie besuchen im Sommer für einen guten Monat den KV, wir selbst wohnen mittlerweile nicht mehr in Deutschland, der KV schon.

Nun bekam ich gestern (mal wieder über die Kinder) übermittelt, dass ich für KV und Haftpflicht zu sorgen hätte (weil er keine PHV bekommen könne...). Unsere KV deckt Notfälle weltweit ab, das ist es also nicht.
Aber: hier gibt es keine "klassische Privathaftpflichtversicherung" wie man das gemeinhin in D kennt. Das Versicherungssystem funktioniert ganz anders, und weltweite Deckung gibt es sowieso für quasi nix.

... und zudem frage ich mich, ob ICH bei GSR für Haftpflicht-Deckung zu sorgen habe, solange die Kinder seiner Obhut (wie gesagt: GSR und auch gemeinsames ABR da nie gerichtlich zugesprochen) unterstehen.

Eine dt. PHV (die ja theoretisch abschließen könnte, die ca. 120 EUR wären mir echt wurscht) ginge übrigens auch nicht, die dt. Versicherungsbedingungen geben das gar nicht her...

Frau Bader hab ich schon angefragt, aber ich hätte gerne mal die Meinungen hier im AE-Forum gehört... Danke :-)

D

 
16 Antworten:

Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von Pamo am 21.06.2016, 14:46 Uhr

Das glaube ich nicht, ich gehe davon aus, dass er die Kinder selber versichern muss.

(Warum kann er keine PHV kriegen? *sensationsgeil guck*)

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Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von desireekk am 21.06.2016, 15:22 Uhr

... ich weiß auch nicht warum...
Entweder flog er raus wg. zuviel Schäden (glaube ich weniger) oder wegen Nichtzahlung (könnte ich mir schon eher vorstellen... weil er die Versicherung nicht will und dann eben nicht zahlt).
Ich mache mich erst schlau, dann trete ich in die Diskussion mit ihm...

Gruß

D

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Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von Pamo am 21.06.2016, 15:50 Uhr

Sag ihm: "Okay. Im Gegenzug bezahlst du ihre US-Krankenversicherung für den Rest eines jeden Kalenderjahres."

Ich tippe darauf, dass er auf diesem Wege (mehr) Geld aus dir rausleiern will.

Was wurde denn aus dem "Treffpunkt US-Flughafen" mit anschließendem Deutschlandtrip?

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Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von desireekk am 21.06.2016, 16:51 Uhr

Das hat sich zerschlagen, der Herr urlaubt nicht hier dieses Jahr.

... übrigens habe ich ihn gebeten mit mir gemeinsam eine Reisevollmacht für die Kinder zu unterschreiben, sonst können sie nicht reisen (sie sind minderjährig und fliegen alleine, ohne UM).
Hab alles vorgeschrieben, er muss es ausdrucken, unterschreiben und mir schicken...ich unterschreibe dann hier und gebe es den Kindern mit...
Jetzt bin ich mal gespannt...

Gruß

D

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Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von shinead am 21.06.2016, 17:21 Uhr

Ich meine in Deutschland ist immer die Haftpflicht des Elternteils zuständig, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. (Oder steht das nur in meinen Versicherungsbedingungen?)
Da würde eine PHV ja gar nichts bringen, weil die zwar ihn, nicht aber die Kinder versichert.

Der ADAC bietet eine Haftpflichtversicherung für Deutschland-Besucher an. Guck doch da mal auf der Seite. Die
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/incomingversicherung/
Kostet so um die 15/20 Euro für 3 Monate.

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Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von Ani_k am 21.06.2016, 19:27 Uhr

Nach der Scheidung musste ich das Kind versichern, da sie bei mir lebt. Ist mir auch recht, so muss ich mich vor ihm nicht rechtfertigen.

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Wer hat das denn festgelegt?

Antwort von desireekk am 21.06.2016, 19:31 Uhr

Hallo,

wer hat das denn festgelegt?
Stand das im Beschluß oder wie wurde diese Entscheidung begründet?

LG

D

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Das wäre die Lösung...wenn der KV mitspielt

Antwort von desireekk am 21.06.2016, 19:57 Uhr

Hallo,

die ADAC-PHV wäre die Lösung... immerhin sind wir zum Urlaubszeitpunkt schon 2 Jahre weg, sonst könnten wir das gar nicht abschließen.
"Wir" heißt aber hier der KV, weil nur ER abschließen kann, da der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz in D haben muss.

Ist zwar nur 1 Mio, aber besser als nix.

.... nun ja...wobei mich halt echt die Rechtslage als solches interessiert.
Für alle die mich nicht kennen: mir sind die paar EUR wurscht, aber der KV verweigert jede Kommunikation mit mir.

Ach ja, ich habe jetzt auch mal beim Zoll angefragt.

Gruss

D

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Re: Das wäre die Lösung...wenn der KV mitspielt

Antwort von shinead am 21.06.2016, 23:06 Uhr

Ist nicht eine Oma/Tante/Freundin greifbar, die die Versicherung abschließen würde?
Vorher müsste man natürlich abklären, ob wirklich der ständige Gastgeber die Versicherung abschließen kann/muss. Frag' doch mal nach.

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Re: Wer hat das denn festgelegt?

Antwort von shinead am 21.06.2016, 23:09 Uhr

Nach der Scheidung ist man automatisch nicht mehr über die Familienversicherung des Ex-Partners mit versichert. Das steht so in den Versicherungsbedingungen. Die Kimder müssen dann über den Elternteil versichert werden, bi dem sie den ständigen Aufenthalt haben.

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Wo steht das?

Antwort von desireekk am 22.06.2016, 3:39 Uhr

Hallo,

wo steht das denn bitte dass es der Elternteil sein muss bei dem die Kinder gemeldet sind/den ständigen Aufenthalt haben?

Ich mag nicht Prinzipien reiten, aber einfach mal die Geesetzeslage/Rechtslage wissen.

Gruss

D

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Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von Bookworm am 22.06.2016, 7:30 Uhr

Vielleicht ist das f´gar kein Gesetz sondern einfach die Vorgaben der Versicherungen, die sich da sicherlich (wie so oft) einig sind, und den Kunden das so vorgeben.

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Re: Wo steht das?

Antwort von shinead am 22.06.2016, 9:56 Uhr

Das steht in meinen Versicherungsbedingungen. Und es stand auch so bisher bei allen Versicherungen, die ich hatte.

Dort steht, dass Familienmitglieder mitversichert sind, die in "häuslicher Gemeinschaft" mit dem Versicherungsnehmer (mir) zusammen leben.
Sprich: Schäden bei KV-Besuchen (würde es diese geben) würden über meine Versicherung abgedeckt.
Die Versicherung des KVs hingegen zahlt nicht für Schäden des Kindes, die während des Umgangs eintreten.

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Re: Haftpflicht bei getrennten Eltern (und GSR)... wer haftet wann?

Antwort von lilly1211 am 22.06.2016, 11:22 Uhr

Schließ doch einfach eine ab bei klemmer international. Kostet paar Euro.

Wenn dein Sohn im Rahmen der Haftung durch deliktfähigjeit sein Leben lang Schulden hat hilft euch auch nix dass der kv hätte müssen....kümmere dich lieber selbst.

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Und wenn es die eigene ist...

Antwort von shinead am 22.06.2016, 13:02 Uhr

... kannst Du auch für die Auszahlung des Betrages an den Geschädigten sorgen. Ist es die Versicherung vom KV, müsste er ja aktiv werden. Ob das dann klappt?

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Ich kümmere mich um ALLES selbst!

Antwort von desireekk am 22.06.2016, 15:39 Uhr

weißt Du....Ich kümmere mich um ALLES selbst!

Schon immer.
Und ab und zu nervt es mich einfach, zumal wenn er sagt dass er keine Haftpflicht bekommen könne.

...wenn ich das hier aus dem Ausland schaffe, warum soll er das nicht können? Weil ihm 15 EUR "zuviel" sind?
Wobei er noch nicht mal den vollen Unterhalt lt. Titel aktuell zahlt (jaja... ich werde mir das schon noch holen, aber erst nach dem Sommer),

Und irgendwann darf es für mich auch mal um's Prinzip gehen dürfen.
Immer nur die Hände in die Luft zu werfen und zu sagen "DU musst Dich kümmern"...wobei er genau ein sorgeberechtigter Elternteil ist wie ich, nervt mich einfach tierisch, diese feige Opferhaltung ist so peinlich und so ein schlechtes Beispiel für seine Söhne...

Nachdem ich jetzt ca. 10 PHV-Bedingungen quergelesen habe verstehe ich auch, dass es eben sich aus den meisten Versicherungsbedingungen ergibt.

Ich habe übrigens auch noch eine dt. PHV laufen, in der ist das so NICHT erwähnt...

Gruß

D

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