Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 03.12.2008, 19:40 Uhr

neues von der Unterhaltsklagen-Ebene....

Heute habe ich von meinem Anwalt ein neues Schreiben bekommen, dass ich durchgucken soll... Dabei waren 2 Schriftsätze der Gegenseite....
erst bin ich hoch auf 180.... jetzt kann ich schon wieder lachen
Mein Ex zahlt ja seit 16 Jahren - mit Ausnahme von 17 Monaten - keinen Unterhalt und ich versuche es immer mal wieder.... Tja, ich böse.... Da versuche ich doch regelmäßig (1 x jährlich) an Unterhalt zu kommen. Dabei sollte ich doch mal arbeiten gehen, schließlich kann man von mir verlangen Vollzeit arbeiten zu gehen....
Ich geh ja seit der Große 3,5 ist - zwar 80 % - aber immerhin leben wir davon.... und mein Ex? Der geht nicht arbeiten und lebt auf Kosten seiner Freundin, weil ja so viele arbeitslos sind...
Tja, Humor ist, wenn man trotzdem lacht....

ich werde mir mal ein paar Antworten einfallen lassen.... aber ich hoffe, dass irgendwann ein Richter mal wieder eine Verhandlung einberuft....
LG Ursel

 
3 Antworten:

Re: neues von der Unterhaltsklagen-Ebene....

Antwort von TanjaYP am 03.12.2008, 22:42 Uhr

Mal unabhängig davon ob du arbeiten gehst oder nicht oder könntest oder wie auch immer, was hat das mit dem Kindesunterhalt zu tun???
Der wird doch unabhängig vom Einkommen der Mutter bezahlt oder seh ich das falsch???

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siehst du richtig...

Antwort von ursel66 am 04.12.2008, 15:12 Uhr

witzig finde ich daran, dass ICH arbeiten gehe seit der Große 3,5 ist, ich eben allein für unseren Unterhalt aufkomme und mein Ex eben nur stundenweise jobbt und keinen Unterhalt zahlen kann....

lg
Ursel

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Re: siehst du richtig...

Antwort von Ziga am 07.12.2008, 21:38 Uhr

Toller Typ, dein Ex.. Ist für mich echt verkehrte Welt, dass die AE so früh wieder arbeiten gehen müssen (und das am Besten noch in Vollzeit).

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