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Geschrieben von traumwolke am 03.12.2008, 11:47 Uhr

Kindergeldzuschlag Wiederspruch?

Hallo!

Ich habe versucht, den Kindergeldzuschlag zu bekommen. Das ist abgelehnt worden, weil die Höhe des Zuschlages unter dem Unterhalt der Kinder liegt.

Nun hat mir die Bürgerbeauftrage gesagt, das ich Wiederspruch einlegen könnte, mit der Begründung, das der Unterhalt der Kinder nicht den Regelbedarf und die anteiligen Mietkosten deckt.

Kennt ihr das? Und hat das von euch schon jemand versucht?

Liebe Grüße von einer von den Ämtern total angenervten Traumwolke

 
2 Antworten:

Re: Kindergeldzuschlag Wiederspruch?

Antwort von lilliblue am 03.12.2008, 13:56 Uhr

Ich habe mich vor ein paar Tagen erkundigt, ob ich den Zuschlag beantragen kann und sie meinte, ich brauche es nicht versuchen, weil ich 200 Euro Unterhalt bekomme....

Susi

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Re: Kindergeldzuschlag Wiederspruch?

Antwort von Aprilscherz2000 am 03.12.2008, 14:10 Uhr

Als meine Jobtante meinte ich solle es versuchen.Meist wird erst abgelehnt aber nachdem Wiederspruch wären es doch gut 20 die diesen kriegen

Ich hab leider vergessen den Widerspruch ´zu begründen und hab die weitere Frist verdrängt

Versuchs mit der Begründung.

gruss Chrissie

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