Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 25.01.2008, 14:35 Uhr

Nein Carina, das ist so nicht richtig

Hallo,

so ganz korrekt ist das nichtm, was Carina schreibt:

Es gibt Firmen, die übernehmen x Kind-krank-Tage zum "vollen" Gehalt.

Die meisten aber nicht.
Wenn man wg. Krankheit des Kindes Zuhause bleibt und gesetzlich versichert ist, dann hat man zwar Anspruch auf Freistellung seitens des AG, aber nur auf unbezahlte.
Man kann Lohnersatzleistung bei der gesetzl. KK beantragen für diese Kind-krank-Tage.
Diese ist wie Krankengeld, also ca. i. H. von 70-80% des Nettos.

Viele Grüße

Désirée

 
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