Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ruhrgirl am 09.09.2013, 5:46 Uhr

namensänderung

Hallo,
Ja, rein Rechtlich ist das möglich, da Du alleiniges Sorgerecht hast und nennt sich "Einbenennung"!
Das wird nach der Hochzeit gemacht, Kosten ca. 20-30 Euro, für den "Arbeitsaufwand" und die neue Geburtsurkunde! Ihr braucht Eure Geburtsurkunden bzw. das Stammbuch mit der Hochzeitsurkunde, eine aktuelle Meldebescheinigung, in der steht, das das Kind in Eurer Wohnung gemeldet ist und Du brauchst die sogenannte Negativbescheinigung vom Jugendamt, das Du das alleinige Sorgerecht hast!
Dein Partner wird am Amt aufgeklärt, welche Folgen das ganze hat und je nach dem wie alt das Kind ist, wird es gefragt, ob es einverstanden ist!
Du solltest Dir nur im Klaren sein, (wie Ralph schon schrieb) Du kannst bei einer eventuellen Scheidung Deinen Mädchennamen wieder annehmen, Dein Kind nicht! Das bekommt einen neuen Hausnamen und eine neue Geburtsurkunde und ist namentlich mit dem (neuen) Mann verbunden, bis es evt. selbst mal heiratet!
Das finde ich auch einen großen Schritt und wenn ein guter Kontakt zum KV besteht, würde ich das auf jeden Fall besprechen!
Dein Mann hat im übrigen trotz gleichem Namen keinerlei Rechte an dem Kind, darf also offiziell nichts entscheiden oder z.Bsp. nicht zu Elternabenden gehen, wobei da mit gleichem Nachnamen kaum jemand nach fragt!
Ich habe es gemacht, allerdings auch mit Einverständnis des KV(obwohl rechtlich nicht nötig), da meine Tochter zu niemandem Bezug hat, der meinen Mädchennamen trägt und ich mir 1000 % ig sicher bin, das auch ich meinen Mädchennamen nie wieder annehmen werde! Meine Tochter wurde im übrigen auch gefragt, ob sie so heißen will wie wir und hat das sofort und wie aus der Pistole geschossen bejaht! Wir wollten nicht, das sie mit ihrem Namen alleine da steht und das Argument hat auch den KV überzeugt, der selber damals nicht wollte das die Kleine seinen Nachnamen bekommt!
Da wir jetzt auch ein gemeinsames Kind haben, das logischerweise unseren Ehenamen trägt, passt die Entscheidung für uns doppelt gut, da wir eben auch am Klingelschild usw. EINE Familie sind, aber das heißt nicht das es bei jedem die richtige Entscheidung ist!
Also die Vor und Nachteile gut abwägen und mit dem KV besprechen!
Viel Glück und eine schöne Hochzeit!

 
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