Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.09.2013, 0:30 Uhr

Halte ich für ganz schlechtes Kharma...

Selbst wenn das juristisch einwandfrei wäre, Dein Kind wird den Namen nicht mehr los, auch wenn Eure Ehe in die Brüche gehen sollte, was ich Dir natürlich nicht wünsche.

Mein Lösungsansatz wäre, daß Du einen Doppelnamen führst. Damit ist der Namensbezug zum Kind hergstellt, der KV muß sich nicht auf den Schlips getreten fühlen, und Dein künftiger Ehemann auch nicht. Das Kind einbenennen, wie das wohl im Fachchinesischen heißt, halte ich für die schlechteste Lösung.

Viele Grüße
Ralph

 
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