Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 13.02.2015, 14:42 Uhr

Nacktheit erhält Dir nicht StKl 2 :-) SCNR

Hallo,
sorry, aber DAS ist halt eine Steilvorlage:
"MUSS ich ihn ausziehen, um die Steuerklasse 2 für das zweite Kind zu behalten?"

Nein, Du musst IHN nicht ausziehen, aber ER muss ausziehen damit Du Stkl. 2 behälst.
Sobald er nicht mehr unter Deinen Fittichen weilt, also bnicht mehr in Ausbildung ist, ist er "groß" und bildet eine Wirtschaftsgemeinschaft mit Dir.

Damit hast Du erwachsene Untzerstützung und bist nicht mehr alleinerziehend nach dem Defintion des Steuergesetzes.

LG

Désirée

 
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