Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 20.02.2009, 15:05 Uhr

Nachtrag...

Ja, Eigenbedarf, aber Du bist ja nicht Deine Tochter.

"Ärger" ist vielleicht übertrieben. Aber das FA will halt Steuern auf fiktive Einnahmen.

Ich habe das übrigens selber ähnlich durch. Ich hatte eine Wohnung in Berlin gekauft, bevor dort der Wohnungsmarkt zusammenbrach. Und dann wurde ich beruflich nach München versetzt, also habe ich die Wohnung vermietet. Die Mieteinnahmen deckten über Jahre nicht die Kosten, sie reichten kaum für die Darlehensraten. Also hatte ich jahrelang einen Verlust aus der Wohnung, der meine Steuerlast aus nichtselbständiger Arbeit reduzierte. Nach zwei Jahren hat das FA hier in München mich angeschrieben und verlangt, ich müsse die Wohnung so vermieten, daß die Miete die Kosten deckt, sonst würde man mir den Verlust nicht mehr anrechnen. Ich konnte dann nachweisen, daß eine kostendeckende Miete in Berlin nicht zu erzielen war, dann war Ruhe und das FA hat die Verluste weiter akzeptiert.

Etwas anderes ist es, wenn man dem Kind (noch) unterhaltspflichtig ist. Dann kann der Unterhalt natürlich u.a. in der kostenlosen Bereitstellung einer Wohnung bestehen. Das machen ja viele, wenn das Kind in einer anderen Stadt studiert.

Aber im Ursprungsfall geht es ja um den Bruder, dem die Ursprungsposterin nicht unterhaltsverpflichtet ist. Und in meinem Fall geht es um mich, die ich nicht mehr die Jüngste bin, eine eigene Familie habe und für die Wohnung Geld vom Amt bekomme.

Gruß,
Elisabeth.

 
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