Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 20.02.2009, 9:45 Uhr

Nachtrag...

Trotzdem ist es eine geldwerte Zuwendung. Außerdem hast Du dann ein Steuerproblem.

Ich habe hier eine bissi vergleichbare Situation. Die Wohnung, in der ich wohne, gehört meinen Eltern. Die Wohnung ist eigentlich für uns drei zu groß, also nicht angemessen. Aber von den Kosten her liegt sie nur knapp über der "erlaubten" Miete.

Ad 1: Meine Eltern KÖNNEN nicht weit unter eine ortsübliche Vergleichsmiete gehen. Sonst wird ihnen die ortsübliche Vergleichsmiete als fiktives Einkommen bei der Steuererklärung angerechnet. Denn die Miete ist für meine Eltern natürlich Einkommen. Und wenn man das "mutwillig" rediziert, findet das Finanzamt nur mäßig lustig.

Ad 2: Wenn meine Eltern auf einen Teil der Miete (oder gar die ganze Miete) verzichten, ist das für mich ein geldwerter Vorteil, und das stört die ARGE. Ist ja auch verständlich und richtig so. Schließlich habe ich einen Vorteil, wenn ich statt auf den "erlaubten" 75 qm auf über 90 qm wohnen kann.

Deswegen liegt die Miete, die ich meinen Eltern zahle, nur knapp unter der ortsüblichen Vergleichsmiete - das bekommt man gerechtfertigt, weil ein "unbekannter" Mieter ja auch mehr Arbeit und "Kümmern" beinhaltet. Und ich habe das Glück, daß die Differenz zwischen den "erlaubten" qm und den vorhandenen nicht sooo groß und Wohnraum in München knapp ist. Solange die Stadt München für mich keine angemessene Wohnung findet, darf ich hier wohnen bleiben. Wenn man was findet, müssen wir überlegen, was wir dann machen. Unter Umständen würde ich dann ein Zimmer untervermieten oder so.

Aber ich fürchte, Dein Plan wird nicht funktionieren - aus diversen Gründen.

Ließe sich die Wohnung denn evtl. teilen? Also daß Dein Bruder in einen Teil der Wohnung zieht, und Du den Rest "fremdvermietest"?

Gruß,
Elisabeth.

 
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