Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lita am 01.03.2016, 9:53 Uhr

Mutterschaft

Also vorweg: Ich kenne mich überhaupt nicht aus. Also bitte nicht auf meine Aussagen verlassen.

Habe allerdings neulich einen Artikel über dieses italienische Mutterschaftsanerkunngsdings gelesen. Dort stand, dass das damit zu tun, dass in Italien z.B. Leihmutterschaft erlaubt ist und daher bei unehelichen Kindern nicht nur festgehalten werden muss, wer als Vater eingetragen werden soll sondern auch wer die Mutter des Kindes ist.

Mir ist nur nicht klar, was das mit eurer Sorgerechtsproblematik zu tun hat. Hier in Deutschland ist das doch ohnehin irrelevant. Und nach italienischem Recht wird - so weit ich das verstehe - der Vater bei der Sorgerechtsentscheidung bevorzugt wenn du nicht die Mutterschaft beantragt hast. Das würde also das Gegenteil von dem was du erreichen möchtest bewirken. Da müsste schon seine Vaterschaftsanerkennung rückgängig gemacht werden, aber das ist ja etwas, dass er selber erledigen müsste und da wird er sich hüten, so wie du die Situation beschreibst.

Aber wie gesagt: Kenne mich nicht aus, bin keine Italienerin und habe jetzt nur die Infos aus diesem Artikel interpretiert...

 
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