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Geschrieben von Tiziana30 am 18.02.2008, 20:36 Uhr

Mutter-Kind-Kur mit Zwillingen und ALGII

Hallo Judith!
Ich fahre in 5 Wochen auch mit Zwillingen und Baby zur Mutter-Kind-Kur und bin auch Hartz-IV-Empfängerin (leider wieder...).
Dir wird ein bestimmter Prozentsatz vom Regelsatz abgezogen, ich glaube, es sind pro Person so um die 35%. Dies ist aber auch gerechtfertigt, da du ja auf der Kur 3 Wochen "Vollpension" hast und dieses Geld für Lebensmittel nicht benötigst. Du könntest dagegen natürlich klagen (zum Beispiel, weil diese Verpflegung keine in Geld tauschbare Leistung ist), viele machen das auch, aber mir persönlich wäre das zu blöd. Wie gesagt, du wirst dort versorgt, alles andere wird ja auch weiterbezahlt.
Als ALG-II-Empfänger bist du ab einem bestimmten Betrag (ca. 80.- Euro pro Jahr) von Zuzahlungen befreit. Wenn du diese Zuzahlungen geleistet hast, gehst du zu deiner Krankenkasse, legst die Quittungen vor und bekommst für den Rest des Jahres einen Befreiungsschein. Sind die 80.- Euro bis zum Kurantritt noch nicht geleistet worden, mußt du das Tagegeld vorstrecken (bei 3 Wochen 220.- Euro) und bekommst es dann wieder von der Kasse zurück.
Da Mutter-Kind-Kuren seit 01.01.2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind, stehen deine Chancen sehr gut, sobald ein Grund für eine Kur vorliegt und das vom Arzt attestiert wird.
Ich kann dir nur wärmstens empfehlen, auf die Seite www.mutterkind-kurportal.de/kit zu gehen, da gibt es sogar extra eine Rubrik für ALG-II-Empfänger, und du bekommst dort alle Fragen beantwortet.
Mein Weg zur Kur war sehr lang und steinig, und ohne das nötige Wissen hätte ich es wahrscheinlich auch gar nicht geschafft.

Ich wünsche dir alles Gute,

LG, Tiziana

 
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