Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Karolin am 07.11.2011, 13:13 Uhr

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Ja leider ist das nicht gelogen. Ganz genau muss es eigentlich die die Ehebrecherin bezahlen, also die neue. Es ist so wie ich es sage bekomm das ja Hautnah mit, ist alles schriftlich vom Gericht festgelegt. Leider ist das Gesetzlich so, ich hab auch blöd geschaut. Da muss kein Vertrag abgeschlossen werden mit ihm, ansonsten wäre ein Dedektiv ja sinnlos *gggg*. Es ist kompliziert aber so sieht es das Österreichische Gesetz und Gericht. Wäre er nicht aufgeflogen, da er es ja vor dem Richter unterschrieben hat das er keine andere hat, müsste sie es tragen.

 
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