von Leena am 23.02.2011, 13:13 Uhr |
Mir muss mal wer das Gewissen zurecht rücken
...wenn ich das richtig verstehe, hast Du bei Arb 1 den Vertrag noch nicht unterschrieben, oder?
Dann kannst Du doch noch abwarten, ob sich bei dem Vorstellungsgespräch heute oder am Freitag etwas ergibt, dass für Dich besser ist - noch hast Du doch nichts unterschrieben, noch hast Du Dich nicht vertraglich gebunden!
Als Arb 1 hätte ich jedenfalls noch keine Absagen an andere Bewerber verschickt, bevor ich von Dir noch keine Unterschrift hätte - gewisse Erfahrungswerte dürften die ja auch haben, und dass sie mit ihrer 13-Monats-Befristung für Arbeitssuchende vielleicht auch nicht unbedingt erste Wahl für alle potentiell interessierten Arbeitnehmer sind, dürften sie auch wissen. :-)
- Mir muss mal wer das Gewissen zurecht rücken - nociolla 23.02.11, 11:57
- Re: Mir muss mal wer das Gewissen zurecht rücken - bobfahrer 23.02.11, 12:03
- bob : Kann sie nicht zusagen - nociolla 23.02.11, 12:27
- Re: Kein schlechtes Gewissen nötig... - vera1970 23.02.11, 12:40
- bob : Kann sie nicht zusagen - nociolla 23.02.11, 12:27
- Re: Mir muss mal wer das Gewissen zurecht rücken - Leena 23.02.11, 13:13
- Re: Mir muss mal wer das Gewissen zurecht rücken - bobfahrer 23.02.11, 12:03
Hab mal ne Frage wegen ALG II und Landeserziehungsgeld!!
Wenn ich so bedenke...
Ich spamme einfach jetzt mal....
Schlafenszeit!
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