Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 10.10.2013, 0:38 Uhr

mir ging es um...

Nun ja ... Du hast mit Deinem Text durchaus recht. Aus der Zahl der Wegnahmen eines 2ten Kindes, läßt sich nicht unbedingt der Rückschluß ziehen, daß die einen nichts geändert haben und die anderen schon.

"Die statistische Wahrscheinlichkeit hilft Dir zur Beurteilung einer bestimmten Person/Situation in meinen Augen nicht weiter - höchstens für ein salbungsvolles Plädoyer vor´m Familiengericht."

Auch da magst du recht haben. Aber mein hoffentlich für längere Zeit letzter Termin beim FamG fand einige Stunden vor meinem Post statt. Ich möchte also diesen Wert nicht dafür haben, um ihn vor Gericht zu verwenden.

Vermutlich möchte ich mir etwas Hoffnung zurück holen, die mir beinahe gänzlich abhanden gekommen ist.

Meine Ex-Frau ist zum 3ten Mal schwanger. Es ist der 3te Vater und die Kinder 1 und 2 sind Ihr bereits abgenommen worden. Zu Kind 1 gibt es derzeit nur per SMS Kontakt. Bei Kind 2 wurde sich aufgrund eines Gutachtens jetzt darauf geeinigt, daß sie statt 1 Übernachtung nun ab sofort 2 Übernachtungen alle 14 Tage haben kann. Ferien gibt es bei der Mutter aber nicht, da das vermutlich nicht ohne weitere Schäden bei Kind 2 ausgehen würde.

Daher hege ich für Kind 3 noch ein kleines bißchen Hoffnung, die ich in diese Mutter eigentlich nicht mehr habe. Der Auftritt vor Gericht vom Dienstag zeigt mir, daß diese Frau noch immer nicht das Geringste begriffen hat. Und es wäre schön, wenn es Kind 3 nicht so erginge, wie Kind 1 und Kind 2. Aber Du hast natürlich recht ... selbst wenn die Wahrscheinlichkeit bei 1:1.000.000 liegen würde ... sobald dieses Kind eben jenes EINE ist, hat es dann trotzdem verloren.

 
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