Geschrieben von Pinkchulita am 21.08.2011, 11:23 Uhr |
lohnsteuerklassen frage
hallo,
ich bin seid feb. allein mit meiner tochter.
ich arbeite teilzeit und bin für dieses jahr noch in lohnsteuerklasse4 da ich ja noch mit meinem "noch mann" zusammen vernaschlagt werden könnte.
wenn ich dann nächstes jahr in die 2 ? (wenn man allein ist ?) wechsle hab ich dann netto etwas mehr ??
oder ist das jacke wie hose ob 4 oder 2 ??
danke schon mal für eure hilfe
grüße
pink
wemm Du UHV bekommst musst Du nächstes Jahr in die zwei...
Antwort von Jeckyll am 21.08.2011, 11:34 Uhr
... ich wusste nicht, daß es so etwas gibt und bekam ein Schreiben, daß es nicht glaubwürdig ist das ich getrennt lebe wenn ich noch die vier habe und sie mir darauf hin das UHV streichen.
Da es aber nur ein einfacher Gang zum Finanzamt ist, wo man einen Vordruck unterschreibt, daß man ae ist und die Kinder bei einem selbst wohnen, war das kein Problem. Und seit dem habe ich 25 Euro mehr netto (bei einem Gehalt von 900 netto- zum Vergleich).
Da es also kein Nachteil ist die zwei zu haben würde ich nicht sehen warum man es nicht machen sollte. Außer man hat einen AG wie ich habe, der was gegen getrennte Eltern hat und mir deswegen eine Predigt hielt (wusste bis dahin keiner das ich ae bin, aus eben diesem Grund). Aber da mein Vertrag eh befristet ist wird er mich deswegen kaum raus schmeißen können. Also who care?
LG Jeckyll
Re: lohnsteuerklassen frage
Antwort von shinead am 21.08.2011, 11:35 Uhr
Bei der 2 bekommst Du mehr raus als mit der 4.
Bei Deinem Mann wird sich nichts ändern.
@Jekyll:
Antwort von shinead am 21.08.2011, 11:40 Uhr
Da hat Dich Dein JA vor Ort aber böse verladen...
Die Lohnsteuerklasse zwei muss man nicht annehmen. Man kann auch regelmäßig den Ausgleich der "zu viel vorausbezahlten Steuern" über die Jahreserklärung machen.
Klar macht es keinen Sinn dem Staat ein zinsloses Darlehen von 25 Euro im Monat zu geben, aber das ist Dir überlassen.
Das JA hat keinen Einblick in Deine Lohnsteuermerkmale.
Ehrlich gesagt ist es eine Frechheit, eine Frau zur Änderung der Lohnsteuerklasse "zu zwingen"! Sowohl beim FA als auch beim JA unterzeichnest Du lediglich einen Wisch in dem Du aussagst, dass Du alleine lebst.
Als ich kurz UVG bezog, musste ich auch eine erweiterete Meldebestätigung abgeben um das zu beweisen. Dem FA reichte meine Unterschrift.
Re: lohnsteuerklassen frage
Antwort von Pinkchulita am 21.08.2011, 11:48 Uhr
also UHV bekomm ich nicht.
der vater zahlt den unterhalt...die höhe haben wir abegsprochen und geklärt.
auch wenn es 25 € sind...darüber würde ich mich freuen :)
danke für die raschen antworten.
schööööönen sonntag euch noch
lg
pink