Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 21.10.2008, 12:00 Uhr

Lohnsteuerkarte 2009

Es ist bloß nicht immer sinnvoll, sich diesen übertragen zu lassen. Bei den monatlichen Steuerzahlungen wirkt es ich kaum aus, da geht es um wenige Euros. Bei Lohnsteuerjahresausgleich wird dafür aber das volle Kindergeld angerechnet, wenn man sich den Kinderfreibetrag übertragen lassen hat und damit wirkt sich der Steuerfreibetrag erst bei Einkommen jenseits der 60.000 Euro aus.
Deutlich sinnvoller ist es in den meisten Fällen, wenn man statt des Kinderfreibetrags sich nur den Betreuungsfreibetrag übertragen läßt. Das geht, wenn das Kind nicht beim anderen Elternteil gemeldet ist und da in diesem Fall nur 50 % des Kindergeldes angerechnet werden, gibt es dadurch in den meisten Fällen eine deutlich höhere Steuererstattung, obwohl man auf den Kinderfreibetrag verzichtet hat.

Man sollte sich vor der Übertragung also wirklich gut durchrechne, ob es sinnvoll ist.

Gruß Kerstin

 
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