Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von negua80 am 26.02.2015, 22:29 Uhr

Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Du brauchst eine Kündigung auf ärztlichen Rat. Das heißt bevor du kündigst besprichst du alles mit deinem Arzt und dann bescheinigt er dir das. Dann bekommst du keine (3 Monate) Sperre.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.