Geschrieben von Ralph am 16.05.2009, 15:39 Uhr |
Kommt auf die Höhe des geleisteten Unterhalts an...
UHV für Kinder bis 6 Jahren 117,- €, darüber 158,- €.
Beträgt der geleistete Unterhalt weniger als diese Summen, wird bis zu diesem Betrag aufgestockt.
Beispiel: Es wird für ein vierjähriges Mädchen 100,- € Unterhalt gezahlt, dann leistet das Jugendamt noch 17,- € dazu (zusammen 117,- €). Werden 118,- € Unterhalt geleistet, zahlt das Jugendamt nichts mehr, da der UHV auch nur 117,- € betragen würde.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- Unterhalt & Unterhaltsvorschuss - Ganz dringend - Max+Dominik 16.05.09, 15:33
- Kommt auf die Höhe des geleisteten Unterhalts an... - Ralph 16.05.09, 15:39
- ein nettes "hallo" am anfang wäre nett..... - mic0202 16.05.09, 19:33
Wer guckt heute Grand Prix??
Mache jetzt etwas gegen alleine sein .
An die Penicillin Erfahrenen
Ein hoch auf das geburtstagskind suka73!
Zustimmung zur Umbenennung!
Hallo kennt mich noch jemand?
Hallo an alle die sich noch an mich erinnern....
Ich läute mal das Wochenende ein
Meinem Großen....