Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 16.05.2009, 15:39 Uhr

Kommt auf die Höhe des geleisteten Unterhalts an...

UHV für Kinder bis 6 Jahren 117,- €, darüber 158,- €.

Beträgt der geleistete Unterhalt weniger als diese Summen, wird bis zu diesem Betrag aufgestockt.

Beispiel: Es wird für ein vierjähriges Mädchen 100,- € Unterhalt gezahlt, dann leistet das Jugendamt noch 17,- € dazu (zusammen 117,- €). Werden 118,- € Unterhalt geleistet, zahlt das Jugendamt nichts mehr, da der UHV auch nur 117,- € betragen würde.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.