Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 30.01.2013, 16:32 Uhr

Kollektivstrafe...

...na ja, muss sollte sich wohl nicht so sehr am Begriff "Kollektivstrafe" aufhängen.

Zum einen wäre ich mir nicht sicher, ob eine Strafarbeit für die ganze Klasse schon eine Ordnungsmaßnahme nach § 82 Abs. 2 HSchG darstellt, oder ob es sich nicht eher um anderweitige "pädagogische Maßnahmen und Mittel" handelt, die vor einer solchen Ordnungsmaßnahme angewandt werden sollen.

Zum anderen - ist da doch viel "Interpretationsspielraum" - ich meine, wenn die Klasse komplett unruhig war, drei Kinder permanent reingequakt haben, drei andere irgendwann mal genervt "Halt endlich die Klappe!" gebrüllt haben, und der Rest nur zum Nachbarn genuschelt hat, wie nervig der Krach mal wieder ist, und absolut war der Lärmpegel damit absolut jeseits... dann liegt ja grundsätzlich schon ein Fehlverhalten aller Schüler vor, und wenn dann alle eine gewisse Zusatz-Aufgabe aufbekommen... würde ich im engeren Sinne nicht wirklich von einer Kollektivstrafe sprechen, und erst recht nicht als Elternteil gleich mit "Kollektivstrafe ist bei uns aber veboten, steht im Schulgesetzt!" ankommen...

 
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