Geschrieben von shinead am 30.01.2013, 15:55 Uhr |
Kollektivstrafe ist in Hessen sogar verboten
Das Hessische Schulgesetz sieht keine pädagogischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen im Sinne einer Kollektivstrafe vor (§ 82 Hessisches Schulgesetz). Das sprichwörtliche "mitgehangen gleich mitgefangen" findet sich in keiner Verordnung oder keinem Gesetz wieder.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- mal was ganz anderes: strafarbeiten... - spiky73 30.01.13, 11:03
- Re: mal was ganz anderes: strafarbeiten... - Pamo 30.01.13, 12:02
- Re: mal was ganz anderes: strafarbeiten... - maxwell 30.01.13, 13:35
- Re: mal was ganz anderes: strafarbeiten... - shinead 30.01.13, 13:42
- Re: mal was ganz anderes: strafarbeiten... - Leena 30.01.13, 15:08
- Kollektivstrafe ist in Hessen sogar verboten - shinead 30.01.13, 15:55
- Kollektivstrafe... - Leena 30.01.13, 16:32
- Re: Kollektivstrafe... - shinead 30.01.13, 17:01
- Kollektivstrafe... - Leena 30.01.13, 16:32
- Kollektivstrafe ist in Hessen sogar verboten - shinead 30.01.13, 15:55
- Re: mal was ganz anderes: strafarbeiten... - desireekk 30.01.13, 16:04
- Re: mal was ganz anderes: strafarbeiten... - Simpleton 30.01.13, 19:23
- Gespräch suchen ... - rabukki 30.01.13, 23:30
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