Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 30.01.2013, 15:55 Uhr

Kollektivstrafe ist in Hessen sogar verboten

Das Hessische Schulgesetz sieht keine pädagogischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen im Sinne einer Kollektivstrafe vor (§ 82 Hessisches Schulgesetz). Das sprichwörtliche "mitgehangen gleich mitgefangen" findet sich in keiner Verordnung oder keinem Gesetz wieder.

 
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