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Geschrieben von 32+4 am 28.12.2015, 14:36 Uhr

Kindesunterhalt, FrageN

hallo,

ich hoffe ihr habt die weihnachtsfeiertage gut überstanden.

ich habe mal ein paar fragen zum kindesunterhalt, da sich in 10 jahren wohl einiges geändert hat.

das jugendamt ist leider keine hilfe für mich. ich musste die beistandschaft erst einklagen. "da sie für die kids geld vom arbeitsamt bekommen, lohnt der aufwand einer beistandschaft nicht"
so in etwa war der wortlaut des SB beim jugendamt. da mir das jobcenter aber im nacken hängt und bemühungen nachgewiesen haben möchte, blieb mir nur der weg.

mangelfall weiterhin, kind 1 17 jahre (nicht meines), meine kids 9&12 jahre
bereinigtes netto ~1900€
mein 12 jähriger erhält ab sept. 130€ vom KV. der 9 jährige bekommt UHV, was höher als der zahlbetrag vom KV ist.

vor 10 jahren hat das jugendamt (niedersachsen) in der mangelfallberechnung wegen mir eine haushaltsersparnis angerechnet und somit wurde der selbstbehalt des KV unterschritten. ebenfalls hat das JA damals nur einen teil der fahrtkosten angerechnet. ebenfalls mit der begründung, das im mangelfall den kindern mehr unterhalt zukommen soll.

jetzt, da meine kids zum ersten mal unterhalt berechnet bekommen, hat der KV den normalen selbstbehalt. obwohl er keine miete zahlt, wohnt bei seiner lebenspartnerin. und er hat sich monatlich 333€ fahrtkosten auto anrechnen lassen.
obwohl 600€ mehr netto, ist der verteilerbetrag im mangelfall durch die vollen fahrtkosten nun niedriger.

hat sich da was geändert? "früher" war das jugendamt härter.

mein größeres problem ist aber, daß der KV seit september 2015 74€ zahlt, aber eigentlich 130€ zahlen müßte.
das jugendamt hilft null. ich habe bis heute nicht mal die urkunde erhalten.
wie komme ich an den rückständigen unterhalt ohne urkunde? das jobcenter will natürlich das geld sehen.

und ändert sich ab dem 01.01.2016 etwas an dem zahlbetrag, da die DT angepaßt wird?
bzw. ändert sich spätestens im oktober 2016 etwas automatisch, weil dann der große auch wieder aus der berechnung fällt (meint das JA)? oder muss ich da wieder schnell sein?


ich weiß, ich habe den armen mann in den finanziellen ruin getrieben, deshalb guckt er auf seinen ZIG urlaubsbildern im jahr auch nicht mehr ganz so glücklich, behaupten seinen eltern.

 
7 Antworten:

Nachtrag

Antwort von 32+4 am 28.12.2015, 15:26 Uhr

Der Aufenthalt des KV ist mir nicht bekannt.
Habe wegen KU auf eigene Kosten Auskünfte bei Meldeämtern stellen müßen. Nach dem Xten verlief sich die Spur aber

Nur dem JA ist der Aufenthalt (wegen Lebenspartnerin verplapperten sich seine Eltern und zusammengerätselt durch FB Bilder) bekannt, der mir aus Datenschutzgründen nicht genannt wird.

PKH für Anwalt wurde abgelehnt, da das JA ja e i g e n t l i c h zuständig wäre.

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Re: Nachtrag

Antwort von Pamo am 28.12.2015, 16:22 Uhr

Hast du das beim JA bereits eskaliert? Auf welcher Ebene kommunizierst du dort nun? Benutzt du die Schriftform bei der Aufforderung zum Tätigwerden?

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Re: Nachtrag

Antwort von 32+4 am 28.12.2015, 16:32 Uhr

das JA redet nicht mehr mit mir, nachdem ich (wegen dem JC) nur mit hilfe eines anwalts eine beistandschaft errichten mußte.
selbst auf schriftliche fragen: z.B. wie der Stand der Unterhaltsberechnung ist
kam nur ein zweizeiler zurück, daß ich mich bitte an meinen anwalt wenden soll.


also es besteht nun eine bestandschaft, aber das JA kommuniziert ausschließlich mit meinem anwalt, der das "lästig" findet und mich um bezahlung seiner tätigkeit bittet.

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Re: Nachtrag

Antwort von Pamo am 28.12.2015, 17:03 Uhr

Das klingt vollkommen verrückt...

Das JA vertritt die Interessen deines Kindes, weigert sich aber dir über den Stand Auskunft zu erteilen? WER vom JA schickt die Zweizeiler? Ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden Mitarbeiter erstatten. Und das JobCenter darüber informieren, dass die Beistandschaft nun existiert, jedoch die Kommunikation mit dir verweigert und das JobCenter bitten, direkt mit dem JA in Kontakt zu treten.

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Re: Nachtrag

Antwort von 32+4 am 28.12.2015, 17:10 Uhr

das JC hat vollen Unterhalt UND UHV für ein Kind angerechnet

jetzt rechnet das JC mit 130€ obwohl der KV nur 74€ bezahlt. Das JC schickt mir nur Schreiben mit Mitwirkungspflicht usw.
Der für mich zuständige SB beim Jugendamt für Unterhalt etc. schickt nur noch meinem Anwalt Post.

beim JA will ich eigentlich (Anwalt meinte was von bockiger SB) nicht noch ein Fass aufmachen. Ist hier alles sehr klein und ich bin ab Februar darauf angewiesen, daß das JA mich auf Antrag für geeignet als Tagesmutter hält. Sehe das jetzt schon kommen, daß das daran scheitert

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Re: Kindesunterhalt, FrageN

Antwort von Princess01 am 29.12.2015, 8:20 Uhr

Wenn du die 74 Euro nachweisen kannst dann müssen die den UHV neu berechnen und gut. Würde also mal mit den Unterlagen zum HIV gehen.

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UHV?

Antwort von 32+4 am 29.12.2015, 10:38 Uhr

wer und wem soll ich was nachweisen?


beim JC bin ich ständig. läuft auch schon über einen anwalt. alle nachweise mit eingangsstempel beim JC
auf jedem neuen bescheid wird aber dann wieder viel zu viel unterhalt und UHV ausgewiesen.
da weiß einer nicht, was der andere macht

mal davon ab gibt es für ü12 jährige keinen UHV

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