Geschrieben von Dannyb81 am 08.08.2010, 8:23 Uhr |
Kinderzuschlag und Arge Frage
Hallo ich bekomme für mich und meine Tochter 806 Euro ALG II, 184 Euro Kindergeld und 225 Euro Kindesunterhalt.
Auf der Seite von der Arbeitsagentur steige ich nicht ganz durch kann ich diesen Kinderzuschlag beantragen, denn dann würde meine Tochter aus Hartz 4 Fallen und macht das überhaupt Sinn.
Lg
Daniela
da du Unterhalt bekommst
Antwort von Keksraupe am 08.08.2010, 8:55 Uhr
kannst du keinen Kinderzuschlag für dein kind bekommen
würdest du keinen Unterhalt sowie keinen Kinderzuschlag erhalten, dann könntest du Kinderzuschlag beantragen...
Deine Situation ist gar kein Fall von Kinderzuschlag...
Antwort von Ralph am 08.08.2010, 10:15 Uhr
Hallo Daniela,
Kinderzuschlag UND gleichzeitiger Bezug von SGB II-Leistungen schließen einander aus.
Kinderzuschlag ist gedacht für die Fälle, in denen sich die Eltern (also Du) vollständig durch eigene Einkommen unterhalten und nur die Kinder geringfügig hilfebedürftig sind. Der Kinderzuschlag soll dazu dienen, solche Kinder dann gar nicht erst in SGBII-Leistungen fallen zu lassen und somit die ganze Familie aus diesem Leistungsbereich herauszuhalten.
Du bekommst aber 806,- €, selbst bei einer Bewilligung eines Kinderzuschlages würden dennoch weiter Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden (müssen). Damit ist das Ziel verfehlt, also gibt es auch keinen Kinderzuschlag.
LG
Ralph/Snoopy
Danke für eure Antworten.....
Antwort von Dannyb81 am 08.08.2010, 10:57 Uhr
Ich blicke mitlerweile nicht mehr durch wer wo was grins.
Kinderzuschlag
Antwort von Savanna2 am 08.08.2010, 14:22 Uhr
gibts nur wenn das Kind kein Einkommen hat und Unterhalt ist einkommen.
Es komtm nur für wenige Familien in Frage, man darf nicht zuviel, nicht zu wenig Geld haben und natürlich kein H4 denn davor soll es dich ja "quasi schützen", warum dann Unterhalt mit berechnet wird ist sehr fraglich, dann bekommt es keine Ae mit jüngerem Kind
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