Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von esreicht am 07.08.2010, 20:10 Uhr

Kindergeburtstag - JA

Hi,
wenn euer Kind Geb. hat, feiert da da KV samt seiner Sippe mit? Falls ja, zahlt er da auch nen Anteil?

Oder finden jährliche Wechsel statt, wo das Kind sein muss - dann aber jeweils nur mit einem Elternteil?

Was mach ich wenn der Geb. auf sein UmgangsWE fällt?? Kind bei Mama sein möchte und KV keine Einsicht zeigt?
- Er hat ja das Recht auf alleinigen Umgang.. wir ja nicht, zu uns kann man immer kommen, wenn ein Anlass ist...

--so eine Antwort bekam ich mal vom JA in der Beziehung mit einfach so später zurückbringen und die Zeit, wo er mit dem Kind in meiner Wohnung rumtrödelt hintendrangehangen hat. Da zählt die abgemachte Zeit und wenn er von uns halt später wegkommt ist es doch selbstverständlich, dass man da auch dementsprechend später das Kind zurückbringt. Anrufen ach um Gottes Willen, das ist überhaupt nicht nötig in der Zeit wenn das Kind beim KV ist!! Aber andersrum ist es selbstverständlich das der KV jederzeit mit seinem Kind tel. muss!!
Muß ich mir das gefallen lassen? so tickt das JA, wo ich mal um Hilfe und Unterstützung vorsichtig nachfragte!... mit Umgangsverstößen bekam ich gleich gar keine Hilfe!!! und stehe bis heute im Regen...

 
8 Antworten:

Re: Kindergeburtstag - JA

Antwort von Mack4 am 07.08.2010, 20:35 Uhr

Nein der Vater meiner Tochter wird zukünftig an keinem ihrer Geburtstage mehr teilnehmen. Bisher habe ich ihn wegen meiner Tochter immer zum Kaffee eingeladen aber ich ertrage sein ganzes Gelüge und Auftreten nicht mehr und meine Kleine ist jetzt alt genug um damit zu leben. Er kann gern jederzeit einen schönen Tag mit ihr verbringen, aber das ist ihm zu anstrengend. Dieses Theater mit dem Trödeln kenne ich auch. In Zukunft lasse ich K. von ihrem großen Bruder in Empfang nehmen und kürze so das Prozedere ab. Das Jugenamt ist hier in Bezug auf Umgang und Unterhalt auch keine große Hilfe.

LG Sylvia

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Re: Kindergeburtstag - JA

Antwort von bobfahrer am 07.08.2010, 21:19 Uhr

Ich hab vor drei Jahren beschlossen den Geburtstag alleine mit meinen Eltern zu feiern, irgendwie hat sich dann immer einer Lösung ergeben das die KM H. zum Mittagessen nach der Schule hatte und er bis gegen halb vier zum "Kuchen Essen mit Opa und Oma" wieder daheim war. Auch die Kindergeburtstage hab ich jetzt drei mal alleine gefeiert - war anstregengend - ist aber machbar und vor allem gut angekommen!
Für H. ist das OK wie es ist..., er feiert ja dann immer noch mit deren Verwnadten nach - also kommt er aus dem Feiern gar nicht mehr raus!

Ich möchte meine Ex nicht mehr hier in der Wohnung haben, der Kontakt so wie er jetzt ist ist OK - aber ihre auf mich negativ wirkende "Aura" hier bei mir in meiner Wohnung? Nö!

Ach und Ihre Verwandtschaft? Erstrecht nicht...

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Re: Kindergeburtstag - JA

Antwort von carisma21 am 07.08.2010, 21:47 Uhr

Um Gottes Willen! Mein Ex hier in der Wohnung? Nein, das kann ich nicht!
Ich glaube, wenn man es juristisch sieht, so mit "das steht mir zu" , dann gehört der Geburtstag der Mutter...
Wir hatten das Theater an einem Pfingstmontag, der auf seinen Geburtstag fiel. Gefeiert hat das Kind hier, der Umgang ist nachgeholt worden...
LG

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Re: Kindergeburtstag - JA

Antwort von susafi am 07.08.2010, 21:51 Uhr

das klingt aber sehr verbittert was Bob

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Re: Kindergeburtstag - JA

Antwort von mamafürvier am 07.08.2010, 23:36 Uhr

Zu Kindergeburtstagen feiert Papa mit uns. Später wird nochmal mit seinen Eltern bei ihnen nachgefeiert.
Einschulung (hatten wir heute erst) da lad ich seine Eltern mit ein aber bei anderen Anlässen wie auch Ostern,Weihnachten usw. feiern wir nicht alle zusammen.
Wenn der Geb. auch Papa-WE fällt verschieben wir das Papa-WE. Er beteiligt sich an den Geschenken.

Am Papa-WE rufe ich an, wenn mir so ist, er ruft auch an, wann er mag... whats the Problem?

Es gibt kein minutiöses timing, was das Abholen und Bringen angeht. Das amchen wie kurzfristig ab je nach dem wann wer was vor hat.

Man muß nicht wegen jedem Kram aufs JA rennen finde ich und man sollte sich kümmern, daß BEIDE es schaffen als Mama und Papa gut für die Kinder da sind.

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Geburtstag vor 3 1/2 Jahren war mit Verwandtschaft

Antwort von Keksraupe am 08.08.2010, 8:54 Uhr

danach kamen sie ja nicht mal zum kaffee und kuchen der Einschulungsfeier, geschweige denn zu einem Geburtstag

aber ich glaube, der nächste geburtstag (wird der 7.) wird zumindest die neue von meinem Ex da sein, un dvielleicht noch mein Ex dabeim, wenn er sich überwinden kann und un sgegenüber normal auftreten kann. Allerdings glaube ich, beim kleinsten falschen WEort kriegt der von meinem Schwiegervater so ein egeflammt, es wird bestimmt eine seeeeeeeeeehr angespannte Situatin... allerdings: Wenn diese erstmal durchgestanden ist, kann es nur besser werden mit dem Umgang zwischen uns erwachsenen (solnage er meinen Freun dnicht meh rnbeleidigt, darf mein Ex hier her kommen und unser Kind sehen, so oft er will)

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Re: Kindergeburtstag - JA

Antwort von Birgit22 am 08.08.2010, 9:30 Uhr

Da kaum bis kein Kontakt besteht, kommt er nicht zu uns nach Hause.
Und auch als noch mehr oder weniger Kontakt bestand, war er nicht bei der Feier bei uns mit dabei.
Es gab dann nochmal eine Feier beim KV zu Hause.
Am Tag des Geburtstages war mein Sohn immer zu Hause, und auf was anderes hätte ich mich auch nicht eingelassen.
Gilt oder galt auch für Weihnachten.

Birgit

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Re: Kindergeburtstag - JA

Antwort von Patti1977 am 08.08.2010, 11:12 Uhr

Nach Regelung beim JA: Geburtstag da, wo er wohnt. er darf gratulieren kommen aber nicht mit rein. nix sippe, er bekommt ihn dann entsprechend am nächsten tag. aber er muss ne woche vorher bescheid sagen ob er gratulieren kommt. Kinderfeier mit seinen Freunden ist allein meine Sache, da er da auch nichts beisteuert.

wenn es ein We ist, dann ist das für mich okay, da ich 3 tage später selbst geburtstag habe und dann feiern wir gemeinsam. da renn ich nicht hinterher und will ihn unbedingt haben. ist okay für mich. ist er bei mir, dann regelung oben.

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