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Geschrieben von esreicht am 06.08.2010, 10:47 Uhr

Traurige Post - Schicksal - was ich nicht ändern kann!!! ODER?

Hallo Zusammen,

Mein Ex hat innerhalb von 2 Tagen nachdem er seinen 4 seitigen Forderungsbrief mit Begründungen (alles Lügen)ans Gericht geschrieben hat einen Termin für uns - mit Kind - ist 4 - als Vorladung Ende August als Ergebnis bekommen!!!

Forderungen sind extrem überzogen! würden dem Kind nur Schaden - was ich beweisen muss! natürlich auch das GSR - Entfernung ca. 200 km!

Was ich bisher erlebt habe, wird nur zugunsten der Väter entschieden - nur beweisbare körperliche Gewalt beim Kind zählt!!! Bei anderen ist uninteressant - Vergangenheit auch! Seelische Grausamkeiten kann ich nicht beweisen - wie denn?
Ich bin fast am Ende um den "Kampf" weiterzuführen, der nun schon seit über 2 Jahren geht.
Fremde Leute entscheiden nun bald und kennen uns und das Kind ja nicht, auch wenn sie da mit hin muss und sich der Richter mit ihr unterhalten wird.

In diesem Staat fühle ich mich als Mutter verlassen, nur Väterrechte usw. das Kind wird nicht mehr als Mensch gesehen. Kommt mir wie eine Waare vor.

Wer kann mir helfen?

 
9 Antworten:

Re: Traurige Post - Schicksal - was ich nicht ändern kann!!! ODER?

Antwort von vallie am 06.08.2010, 11:09 Uhr

ich habe dir das auch schon per pn beantwortet.
ein anwalt, der bereit ist, zu kämpfen. kostet aber geld und nerven.

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Re: Traurige Post - Schicksal - was ich nicht ändern kann!!! ODER?

Antwort von shinead am 06.08.2010, 11:58 Uhr

Frag mal die Väter, die sehen die dt. Gerichtsbarkeit mit anderen Augen...

Such Dir einen kämpferischen Anwalt. Einen der sich engagiert (und wahrscheinlich Geld kostet). Einen großteil der "Nerven" kann ein guter Anwalt schonen, weil Du die Briefe nur noch über ihn bekommst und meist schon mit entsprechendem (beruhigendem) Kommentar und einen Vorschlag bzgl. passender Antwort.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das gilt allerdings auch für die Männer...

Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Gruß
Corinna

PS: Wenn Du aktuell das ASR hast wird ein Richter mangels Rechtsgrundlage (noch) kein GSR vergeben. Also ruhig bleiben! Da versucht nur jemand mit juristischem Halbwissen Dir auf den Wecker zu gehen.
Bis unverheiratete Väter ohne Einwilligung der Mutter das GSR erhalten wird es noch dauern!

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Re: Traurige Post - Schicksal - was ich nicht ändern kann!!! ODER?

Antwort von esreicht am 06.08.2010, 13:35 Uhr

vielen lieben Dank!!!! jetzt gehts mir schon erstaunlich besser!
so ein Forum ist schon was gescheites

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war bei uns ganz anders

Antwort von Keksraupe am 06.08.2010, 15:17 Uhr

bei uns hat der KV auch völlig überzogene gründe geliefert um das alleinige SR zu bekommen

das Kind wurde angehört, sagte klar und deutlich, es will bei mir bleiben, und da ist es auch ;-) (naja, grad nicht, hat grad Umgang, lach)

das SR ist komplett bei mir geblieben

wenn das Kind sagt, es mag absolut nicht zum papa dann sagt kein richter DU MUSST ABER!!!

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Re: war bei uns ganz anders

Antwort von esreicht am 06.08.2010, 15:30 Uhr

ist richtig,bloß sie hat Angst vor ihm und würde Fremden gegenüber nicht sowas äußern.

Anderenfalls hat sie es schon zu ihrer Oma und anderen Bekannten gesagt, aber ich glaube nicht das mir das was nützt. Und das von ganz alleine, beim Spielen.

Ich weiß auch nicht, wie ich sie auf den Termin vorbereiten soll?

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Cool bleiben

Antwort von bobfahrer am 06.08.2010, 16:36 Uhr

Also mein Sohn war mit 6 sowie mit 9 beim Richter im Büro, der hatte ne Strickjacke an und keinen Schwarzen Kittel (? ihr wißt schon) - er hat ihn gefrage wie er heißt, wo er wohnt, welche Schule, was er so in der Freizit macht, wie die freunde heißen und ob er wisse warum er hier ist. Beides mal war es OK und im Bericht stand drinne was so geredet wurde. Als er 6 war wurde er nicht gefragt was er will, mit 9 schon und er wollte logischerweise hier in seinem gewohnten Umfeld bleiben. Aus Verfahrenstechnischen Gründen mußte eine Verfahrenspflegerin eingesetzt werden die uns besuchte und einen Bericht schrieb. Das Kind bei der Kindsmutter zu besuchen hat sie ausfallen lassen und die KM zu sich ins Büro geladen. Der Rest ist Geschichte..., das Verfahren wurde beendet weil die KM auf anraten der Verfahrenspflegerin ihrne Antrag auf ABR zurückgezogen hat, wie vor 4 Jahren auch schon. Hat micht Nerven und ne Stange Geld gekostet, das Kind mußte auch was durchmachen - aber die Kindergärtnerin - verzeihung - die Erzieherin hat Dinge im Kind gesehen die nicht da waren...., hat mir Erziehungsunfähighkeit unterstellt usw...., aber JA, Richter und Verfahrespflegschaft haben gut zusammengearbeitet und der KM im Prinzip den Kopf gewaschen. Jetzt hoff ich auf Ruhe.

Also mach dich nicht verrückt, die Gerichte entscheiden heute zum wohl des Kindes und ich glaube nicht das ein Kind dort leben muß wo es nicht hinwill. Entweder sind Elternteile schlicht nicht Erziehungsfähig oder die Kinder entscheiden sich für eben für ein Elternteil. Ich bin 2001 in Elterzeit - deswegen ist die Bindung von H zu mir auch größer als zur KM die seit 2001 voll gearbeitet hat während ich halt Hausmann mit 400€ job war.

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@Bobfahrer das Ding heißt ROBE ;-)

Antwort von Keksraupe am 06.08.2010, 19:00 Uhr

:-D

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Re: @Bobfahrer das Ding heißt ROBE ;-)

Antwort von bobfahrer am 06.08.2010, 19:49 Uhr

Ja ich weiß - hatte ne kurze Wortfindungsstörung..., hatte immer Talar im Kopf, aber das haben ja die Geistlichen...

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Re: Traurige Post - Schicksal - was ich nicht ändern kann!!! ODER?

Antwort von carisma21 am 06.08.2010, 23:04 Uhr

also, ich kann das schon sehr gut verstehen! Bei uns war das so, dass die Verfahrenspflegerin ihren Senf abgibt, ohne das Kind besucht zu´haben. Letzter Termin, an dem sie den Kleinen gesehen hat war vor fast zwei Jahren, JA hat das Kind vor fast drei Jahren gesehen, befürwortet ebenfalls Umgang so viel wie möglich. Das Kind selbst (5 Jahre alt) traut sich erst den Begriff "angst" im Zusammenhang mit dem Vater zu gebrauchen, seitdem ich den Umgang quasi verhindere.
Allerdings ist bei uns der Vater a) nicht der rechtliche Vater. Das heißt er hat allerhöchstens Umgang wie eine enge Bezugsperson und nur, wenn das Kindeswohl positiv festgestellt ist. b) die das Kind behandelnde Kinderpsychiaterin mir schriftlich gegeben hat, dass Umgang zu einer seelischen Schädigung des Kindes führen wird. Papa muss den Kleinen wohl heftig unter Druck gesetzt haben, weil er schon lange sagt, dass er nicht zum Vater will. c) Unterstützt diese Meinung auch noch ein Sachverständiger...
Aber: Das Familiengericht hat dem Vater den selben 14-tägigen Umgang zugesprochen, trotz aller Einwände! Und jetzt muss er nicht mal mehr Unterhalt bezahlen... Sorry, aber darüber könnte ich echt verrückt werden. Hatte ich erwähnt, dass das JA mir und meinem Mann das Sorgerecht entziehen will, weil wir erzeiehungsunfähig sind?! Dass von Zwangsgelder in Höhe von 25.000 Euro oder auch Knast die Rede ist? Äh, damit droht die Richterin selber.....
Ich schreibe am besten nichts mehr, komme sonst eh' nur in Fahrt. Aber ehrlich, bei einem be****ten Richter/in kann einem sowieso niemand helfen. Und Verfahrenspfleger sind von der Bestellung durch das Gericht abhängig, leben also davon. Das Problem unseres JugenDamtes kenne ich nicht... (die wollen mir die Gesundheitsfürsorge entziehen, damit sie bestimmen können, dass ich zu der Kinderpsychiaterin, die es wagt, negativ über den liebenden Kindesvater zu schreiben, einfach nicht mehr hingehen darf! Jawoll! So werden in Deutschland auf Staatskosten Probleme gelöst!!)
LG

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