Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.05.2009, 21:52 Uhr

kinderbonus rückwirkend..

Soweit ich weiss, kann der Unterhaltspflichtige generell Überzahlungen aus vergangenen Monaten nicht einfach einbehalten.

Besteht ein Unterhaltstitel? Dann muss der KV den Rechtsweg gehen und auf Abänderung klagen. Sonst kommt er automatisch in Verzug und könnte gepfändet werden...

Gruß
Corinna

 
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