Geschrieben von shinead am 06.05.2009, 21:52 Uhr |
kinderbonus rückwirkend..
Soweit ich weiss, kann der Unterhaltspflichtige generell Überzahlungen aus vergangenen Monaten nicht einfach einbehalten.
Besteht ein Unterhaltstitel? Dann muss der KV den Rechtsweg gehen und auf Abänderung klagen. Sonst kommt er automatisch in Verzug und könnte gepfändet werden...
Gruß
Corinna
- kinderbonus rückwirkend.. - apolia 06.05.09, 21:29
- Re: kinderbonus rückwirkend.. - shinead 06.05.09, 21:52
- Re: kinderbonus rückwirkend.. - apolia 06.05.09, 22:16
- Re: kinderbonus rückwirkend.. - suchepotentenmannfürsleben 06.05.09, 22:17
- was würdet ihr machen? - apolia 06.05.09, 22:29
- Re: was würdet ihr machen? - shinead 06.05.09, 22:38
- Re: was würdet ihr machen? - apolia 06.05.09, 22:55
- Re: was würdet ihr machen? - shinead 06.05.09, 22:38
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