Geschrieben von Woelfin90 am 13.10.2014, 11:58 Uhr |
Kind ist erwachsen, aber Unterhaltsschulden des Vaters
Mit dem 18. Geburtstag beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist, die einen Tag vor dem 22. Geburtstag endet. In dieser Zeit müssen die übergegangenen Unterhaltsschulden durch das nun volljährige Kind beim zuständigen Amtsgericht geltend gemacht werden, auch ohne Pfändung.
Ist das Kind weiterhin in Ausbildung/Studium muss der Unterhalt für diese Zeit jährlich beim Amtsgericht aktualisiert werden. So mein Stand von vor drei Jahren. Jugendamt informiert umfassend, mal bei der ehemaligen Beistandschaft einen Termin machen - gibt es keine, einfach mal anrufen, spart Anwaltskosten.
- Kind ist erwachsen, aber Unterhaltsschulden des Vaters - ursel66 12.10.14, 19:53
- Re: Kind ist erwachsen, aber Unterhaltsschulden des Vaters - Woelfin90 13.10.14, 11:58
Eure Einschätzung bitte
Wo kann man am schnellsten eine Notunterbringung des Kindes organisieren?
Weihnachten
Ich hole das mal vom Vornamen-Forum rüber
Wie behaltet ihr die Nerven im Umgang mit dem Ex?
Wie behaltet ihr die Nerven im Umgang mit dem Ex?
Hallo Hallo!!!
Dann möchte ich ihn euch mal vorstellen:
Unterhaltsvorschuss