Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Woelfin90 am 13.10.2014, 11:58 Uhr

Kind ist erwachsen, aber Unterhaltsschulden des Vaters

Mit dem 18. Geburtstag beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist, die einen Tag vor dem 22. Geburtstag endet. In dieser Zeit müssen die übergegangenen Unterhaltsschulden durch das nun volljährige Kind beim zuständigen Amtsgericht geltend gemacht werden, auch ohne Pfändung.

Ist das Kind weiterhin in Ausbildung/Studium muss der Unterhalt für diese Zeit jährlich beim Amtsgericht aktualisiert werden. So mein Stand von vor drei Jahren. Jugendamt informiert umfassend, mal bei der ehemaligen Beistandschaft einen Termin machen - gibt es keine, einfach mal anrufen, spart Anwaltskosten.

 
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