Geschrieben von ungewohnt am 06.12.2012, 21:14 Uhr |
kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG
Hmmmmmmm,
also nur ein Schreiben à la " ich forder dich auf" zählt definitiv nicht, um später Forderungen geltend zu machen.
Gibt es einen Titel? Beistandschaft?
Ich würde über das JA den Unterhalt offiziell einfordern und einen Titel einfordern, der ist dann 30 Jahre gültig.
Adoption: finde ich !persönlich! nur bei verstorbenem Elternteil in Ordnung.
Ich habe meine Kinder immer allein erzogen und es besteht kein Kontakt zu den Vätern; aber eine Adoption durch einen "Neuen" wollte ich auch nicht (weiß ich denn, ob diese Beziehung wirklich "bis, dass der Tod......".
- kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - engelchen_lpz 05.12.12, 18:28
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Anjaunddavid 05.12.12, 18:35
- nachtrag - engelchen_lpz 05.12.12, 18:37
- würde ich nicht machen.... - Amula 05.12.12, 18:39
- Re: würde ich nicht machen.... - engelchen_lpz 05.12.12, 18:45
- würde ich nicht machen.... - Amula 05.12.12, 18:39
- nachtrag - engelchen_lpz 05.12.12, 18:37
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Amula 05.12.12, 18:36
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - spiky73 05.12.12, 18:51
- ich find das mit der Telefonnummer witzig - engelchen_lpz 05.12.12, 19:09
- Oder so.... - Amula 05.12.12, 20:00
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Pamo 05.12.12, 20:01
- ich find das mit der Telefonnummer witzig - engelchen_lpz 05.12.12, 19:09
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - susafi 05.12.12, 20:02
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Pamo 05.12.12, 20:07
- Wieso willst du eigentlich fordern ? - Sternenschnuppe 05.12.12, 20:45
- Re: Wieso willst du eigentlich fordern ? - engelchen_lpz 05.12.12, 21:13
- Re: Wieso willst du eigentlich fordern ? - Sternenschnuppe 05.12.12, 21:27
- Re: Wieso willst du eigentlich fordern ? - engelchen_lpz 05.12.12, 21:13
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - shinead 05.12.12, 22:06
- Vorsicht! - shortie 05.12.12, 22:31
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - ungewohnt 06.12.12, 21:14
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - angry.me 08.12.12, 20:32
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Anjaunddavid 05.12.12, 18:35
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