Geschrieben von shinead am 23.04.2014, 8:34 Uhr |
Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?
Da der Vermieter könnte sogar eine Gebühr als Aufwandsentschädigung von Dir verlangen, weil die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht zum eigentlichen "Geschäft" gehört. (Auch wenn in Berlin eine solche Bestätigung wohl Usus ist.)
Wenn also der Vermieter von Dir "nur" einen adressierten und frankierten Rückumschlag verlangt, ist das vollkommen ok und der Sache angemessen.
- Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - Mum+4.Kids+Baby_im_Bauch 23.04.14, 8:28
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - shinead 23.04.14, 8:34
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - Sternenschnuppe 23.04.14, 8:49
- wegen dem Mist - golfer 23.04.14, 10:58
- Re: wegen dem Mist - LoveMum 23.04.14, 11:03
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - Jadannebenneuernick 23.04.14, 12:29
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - mf4 23.04.14, 16:19
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - Nurit 23.04.14, 17:48
- Eher nicht - Sternenschnuppe 23.04.14, 18:31
- Re: Eher nicht - mf4 23.04.14, 20:31
- Eher nicht - Sternenschnuppe 23.04.14, 18:31
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - Nurit 23.04.14, 17:48
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - Pamo 23.04.14, 19:12
- Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke? - Nikas 24.04.14, 11:26
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