Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 30.03.2016, 11:46 Uhr

@KKM: der Sohn ist 7

Grundsätzlich ist Ex in Eurem Fall zum Barunterhalt verpflichtet und Du zum Betreuungsunterhalt.
Das heißt, er zahlt und Du kümmerst Dich.

Solltes Du um ein xfaches mehr verdienen als Ex, kann Dein Einkommen relevant werden.... hier reden wir aber nicht über 5.000 Brutto, sondern um deutlich mehr...

 
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