Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Marianna81 am 30.03.2016, 12:00 Uhr

@HeikeB1962: habe ich bereits angerufen, bei meinem Anwalt.

ich habe bei meinem Anwalt noch keine Vollmacht unterschrieben da das erste Schreiben von der Anwältin meines Ex Partners ziemlich wirr war und die Forderungen die dort gestellt wurden, an mich, keinerlei zu vertreten waren.
Ich werde bei ihr anrufen und sagen das ich mich des weiteren von meinem Anwalt vertreten lassen werde und dann muss sie eben warten bis er da ist.
Ich verdiene nicht deutlich mehr als mein Ex.

 
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