Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Marianna81 am 30.03.2016, 11:25 Uhr

@Helena83: in dem Schreiben steht:

da Sie selbst als weiterer Unterhaltsverpflichteter in Betracht kommen, wollen Sie uns bitte ihr eigenes aktuelles Einkommen darlegen und belegen und zwar bezogen auf den Zeitraum 01.01.2015 bis 29.02.2016.
Das bezweifele ich aber sehr stark ob ich das muss. Unser Sohn lebt seit der Trennung durchgehend bei mir.

 
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