Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ikmam am 12.04.2013, 0:56 Uhr

ja...

... soweit bin ich inzwischen auch - mit dem JuSchG. Von Seiten der Aufsichtspflicht her ist die Definition allerdings sehr schwammig. Da heißt es in der VSO, dass der Lehrer eine "angemessene Zeit" nach der Veranstaltung warten muss. Wir hier sind Landeier. Denke das macht schon einen Unterschied. Hier sind die Chicks schon aus Mangel an Gelegenheit nicht mit 14 abends allein in der Stadt unterwegs. Sprich: Die "Übung" dazu fehlt. Würde er damit anfangen wollen, wäre ich nicht einverstanden, dass er das gleich alleine tut. Aber es ist einfach noch gar kein Thema...

Nein, er ist nicht der einzige mit Transportstrecken, die die Öffis nicht hergeben. Ich würde trotzdem nicht maulen, wenn man es rechtzeitig hätte planen können. 2 Tage vorher finde ich ziemlich hart... Soweit ich weiß, bin ich aber die einzige ohne "2. Elternpart" und mit mehrfachem Anhang.

Was mich am meisten aufregt ist: Das einzige, was Kind definitiv verbrochen hat, ist, dass er den falschen Zeitpunkt gespeichert hat. Ärgerlich, ja. Soll wegen mir auch Konsequenzen haben. Aber das lief heute richtig heftig - ich fand´s übertrieben und nicht angemessen - auch die Runterputzerei vor den anderen. Er hat ja niemanden damit umgebracht...^^

Trotzdem danke für´s "runterholen" ;-)

 
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