Geschrieben von gummibärle am 30.03.2009, 19:31 Uhr |
ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam...
hi!
Also die Beistandschaft gilt bis das Kind 18 Jahre alt ist Ich hab mich da nämlich auch gleich erkundigt, da ich DEN Stress mit meinem Ex nicht aushalte. Die klagen dann auch weiterhin das Geld vom Kindsvater ein. Trotzdem läuft das wohl nicht so glatt ab wie UVG
LG
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- Was geschieht nach dem UVG - Misty 30.03.09, 18:52
- naja....erstmal bekommt dann jetzt auch das JA den UVG zurück, den - mic0202 30.03.09, 18:59
- Re: naja....erstmal bekommt dann jetzt auch das JA den UVG zurück, den - Misty 30.03.09, 19:02
- ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam... - mic0202 30.03.09, 19:05
- Re: ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam... - Misty 30.03.09, 19:13
- Re: ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam... - gummibärle 30.03.09, 19:31
- Re: ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam... - Misty 30.03.09, 19:13
- ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam... - mic0202 30.03.09, 19:05
- Re: naja....erstmal bekommt dann jetzt auch das JA den UVG zurück, den - Misty 30.03.09, 19:02
- Re: Was geschieht nach dem UVG - shinead 30.03.09, 19:29
- naja....erstmal bekommt dann jetzt auch das JA den UVG zurück, den - mic0202 30.03.09, 18:59
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